Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2146/B-44/4-2022 – NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Aigner (FPÖ): Sehr geehrter Frau Präsident! Hohes Haus! Im Lebensrecht des Menschen seine Gesundheit und seine Würde sind Nützlichkeitserwägungen nicht zugänglich. Deshalb darf der Mensch in seiner Existenz weder durch wirtschaftliche Erwägungen in Frage gestellt werden, noch durch den Missbrauch von Medizin oder Gentechnik oder durch Vernachlässigung im Rahmen von Krankheit oder Behinderung seiner Würde beraubt werden. Der Schutz des Lebens sowie der Erhalt und die Wiederherstellung geistiger und körperlicher Gesundheit muss das Ziel für das staatliche Gesundheitswesen sein. Der Prävention muss neben der Behandlung und der Nachsorge eine hohe Bedeutung eingeräumt werden. Die Verwaltung und Organisation im Gesundheitswesen hat nach den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen, damit Gesundheitsausgaben den Menschen zugute kommen. Menschen, die in Gesundheitsberufen arbeiten, sollen in Österreich bestmöglich ausgebildet werden und ihre verantwortungsvolle Aufgabe mit gerechter Entlohnung und ausreichenden Ruhezeiten erfüllen können. Gesundheitsvorsorge fußt vor allem auf Eigenverantwortung, sollte aber auch aktiv z. B. durch Aufklärung oder einer Art Bonussystem – vorangetrieben werden. Sport und Bewegung – besonders in unseren Kindergärten und Schulen – sind von der Politik aktiv zu unterstützen und übergreifend im Gesundheitswesen mehr an Bedeutung zukommen zu lassen. Ernährungslehre sollte im Lehrplan der Pflichtschulen berücksichtigt werden. Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen hat für uns allerhöchsten Stellenwert. Die aktuelle Zielsteuerungsperiode war ursprünglich bis zum 31.12.2021 geplant. Aufgrund der Pandemie ist es zu einer Verlängerung der Finanzausgleichsperiode und somit auch der daran anknüpfenden … (Abg. Dr. Michalitsch: Ist es nicht lesbar?) ... gekommen. 2017 bis 2021 in seiner bestehenden Form über den 31.12.2021 hinaus verlängert worden. Daher wurde in Niederösterreich in der niederösterreichischen Landeszielsteuerungskommission am 20.12.2021 beschlossen, dass die niederösterreichischen Zielsteuerungsübereinkommen in seiner bestehenden Form über den 31.12.2021 hinaus verlängert wird. Die Umsetzung von Primärversorgungseinheiten ist ein wichtiges Ziel im Rahmen der Gesundheitsreform. In enger Zusammenarbeit mit den hauptverantwortlichen Krankenversicherungsträgern in Niederösterreich und der Ärztekammer für Niederösterreich werden laufend eben diese zukunftsfähigen Versorgungsmodelle an weiteren Standorten implementiert. Dazu wurde 2021 eine detaillierte, gemeinsame Vorgehensweise zwischen ÖKG, Ärztekammer für Niederösterreich und NÖGUS abgestimmt. Obwohl auch das Jahr 2021 stark von der Covid-19-Pandemie geprägt war, konnten Schritte zur Umsetzung der im Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene festgelegten 75 Primärversorgungseinheiten in Österreich, davon 14 in Niederösterreich gesetzt werden. In diesem Rahmen erfolgte im Herbst 2021 bzw. Anfang 2022 die Einladung zur Bewerbung für zwei weitere Primärversorgungseinheiten an den Standorten Tullnerfeld und Melk. Die Detailplanungen und die Beschlussfassung in den Zielsteuerungsgremien sollen 2022 erfolgen. Darüber hinaus sind weitere Standorte in konkreter Vorbereitung. Es kann und darf nicht sein, dass Patienten abgewiesen werden – das kommt immer wieder vor – oder bis zur nächsten Versorgungsmöglichkeit oft weite, unzumutbare Strecken zurücklegen müssen. Im Jahr 2021 wurden pflegefachliche Konzepte für die Bereiche „Akut-“ und „Langzeitpflege“ weiterentwickelt und teilweise im Rahmen von Synergieprojekten implementiert. Die NÖ Landesgesundheitsagentur hat im Jahr 2021 die Digitalisierungsstrategie 2021 bis 2026 mit dem Titel „Digital für Österreich“ als Grundsatzpapier zur strategischen Ausrichtung der NÖ Landesgesundheitsagentur in den kommenden Jahren im digitalen Bereich verabschiedet. Der Ausbau einer digitalen zuverlässigen Infrastruktur und Applikationslandschaft soll die Basis für die Erhöhung von Prozesseffizienz und Ergebnisqualität, aber auch zur verbesserten Arbeitsunterstützung der Mitarbeiter dienen. Die Entwicklungen sind durchaus positiv, aber es gibt noch viel Luft nach oben. Den beiden Berichten stimmen wir natürlich zu. (Beifall bei der FPÖ.)
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