Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2059-1/A-3/693-2022 – Verbesserung und Weiterentwicklung von Familienleistungen in Österreich
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Mag. Kollermann - nicht zugelassen
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung SPÖ
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Hier beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-2058, Antrag der Abgeordneten Vesna Schuster u.a. betreffend jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate sowie Ltg.-2059, Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Dinhobl betreffend Verbesserung und Weiterentwicklung von Familienleistungen in Österreich. Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Ich sehe, das ist nicht der Fall und darf daher den Herrn Abgeordneten Handler ersuchen, die Verhandlungen zu den genannten Verhandlungsgegenständen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zu Ltg.-2058 über den Antrag des Sozial-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Vesna Schuster, Landbauer u.a. betreffend jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate. Im Unterschied zu den Pensionen wird die Familienbeihilfe nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten. Die Familienbeihilfe ist 2014 um 4 %, 2016 um 1,9 % und 2018 um 1,9 % angehoben worden. Durch ständige Teuerungen und realer Wertverluste ist es an der Zeit, eine automatische Inflationsanpassung gesetzlich zu verankern (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und sich für eine gesetzliche Verankerung der jährlichen Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate einzusetzen.“
Weiters berichte ich zur Ltg.-2059 über den Antrag des Sozial-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten DI Dinhobl betreffend Verbesserung und Weiterentwicklung von Familienleistungen in Österreich (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern,
- die Wirkung der in Kraft tretenden Unterstützungsleistungen für Familien, wie Familienbonus Plus und Familienmehrbetrag im Lichte des Erhalts der Kaufkraft zu prüfen und noch zusätzliche treffsichere und für die Familien spürbare Maßnahmen zu setzen, wenn die angeführten Leistungen zum Erhalt der Kaufkraft nicht ausreichen sollten sowie
- dafür Sorge zu tragen, dass die Warte- und Bearbeitungszeiten bei der Antragstellung für die Familienbeihilfe erheblich verkürzt werden und damit die Auszahlung der Familienbeihilfe rascher erfolgen kann.
2. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 werden die Anträge Ltg.-2059 und Ltg.-2061 miterledigt.“
Frau Präsident, ich bitte um Einleitung zur Debatte und anschließender Abstimmung.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich danke für die Berichterstattung und eröffne die Debatte. Als erster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Edith Kollermann von den NEOS das Wort.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! 7 %, das ist eine rasante Inflationsentwicklung und die hat noch einmal bewusst gemacht, dass manche Zahlungen bereits seit Jahren automatisiert angepasst werden, andere aber nicht. Und die sind dann auf die Gnade der jeweiligen Mehrheitsverhältnisse angewiesen. Beste Beispiele dafür: Die Parteienförderung oder auch Pensionen – die klassischen Zukunftsbereiche der ÖVP-Mehrheitspolitik könnte man sagen. Achtung Ironie! - falls sie es nicht sofort erkannt haben oder der Nachmittag schon ein bisschen weit fortgeschritten ist. In anderen Bereichen funktioniert die Inflationsanpassung vielleicht irgendwann einmal: bei der Familienbeihilfe, beim Pflegegeld und vielleicht auch irgendwann einmal durch die Abschaffung der „kalten Progression“. Da stimmt etwas nicht mit der Prioritätensetzung. Im Fall der Parteienfinanzierung wird von der Konjunkturwirksamkeit erzählt, damit man nicht zugeben muss, dass die Parteien ohnehin zu viele Förderungen bekommen. Bei den Pensionen ist die Rechnung eine einfache. Pensionsbezieher sind halt einmal eine größere und eine sichereres Wählerpotenzial als Familienbeihilfenbezieherinnen. Wir reden wohlgemerkt von allen Pensionen, nicht speziell von den niedrigen Pensionen. Es wäre ja sehr einfach, alle Forderungen zu befriedigen, wenn wir unbegrenzte Mittel hätten. Das ist aber nicht der Fall. Stellen Sie sich vor: Zu Hause, die Eltern würden sagen: „Wir kaufen den Kindern einfach alles, was sie sich wünschen. Erstens lieben sie uns dann und zweitens haben wir unsere Ruhe.“ Und dann würde man noch sagen: „Ok, das geht sich nicht ganz aus. Die Einnahmen decken die Ausgaben nicht, dann lass uns doch die Sparbücher unserer Kinder plündern, auf die die Großeltern vielleicht schon irgendwann einmal einbezahlt haben.“ Zu Recht würden dann viele von uns sagen: „Stopp! Schuldnerberatung! Wirtschaftsbildung!“ Aber wenn das der Herr Landesrat macht mit dem Landeshaushalt, dann nennt man das „Budgetpfad“ und berechtigte Kritik nennt man „Schlechtreden“. Die Prioritätensetzung von uns NEOS liegt bei der Zukunft. Daher tragen wir auch eine automatisch an die Inflation angepasste Erhöhung der Familienbeihilfe auch mit. Gleichzeitig haben wir aber auch Ideen für die Gegenfinanzierung. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs schlagen wir daher auch das Einfrieren der Parteienfinanzierung vor, um auch zumindest einen Beitrag im eigenen Wirkungsbereich zu leisten, denn so ein Ansinnen müsste man mit diesem Herantreten an die Bundesregierung ja gleich mitliefern. Also wenn Sie den sachlichen Zusammenhang diesmal wieder nicht finden, helfen wir hier gerne. Er lautet: Man kann nur ausgeben, was man vorher eingenommen oder eingespart hat. Ich gebe daher allen Kolleginnen und Kollegen, die am Anfang das beim Einbringen des 32er-Antrages, das vielleicht übersehen haben, dass das eine gute Idee ist, noch einmal Gelegenheit bei der Aussetzung der Erhöhung der Parteienförderung vielleicht doch noch mitzustimmen. Der Titel des Antrags insgesamt: “Abschaffung der automatischen Anhebung der Parteien- und Klubförderung zur teilweisen Gegenfinanzierung der jährlichen Valorisierung der Familienbeihilfe.“ Ich habe das schon ausgeführt von der Antragsbegründung und stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die automatische Valorisierung der Parteien- und Klubförderung in Niederösterreich wird für die Jahre 2023 und folgende ausgesetzt.
Dazu werden nachstehende Gesetzesstellen wie folgt geändert:
- § 6 NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012:
Die bisherige Formulierung wird gestrichen. § 6 NÖ Parteienfinanzierungsgesetzt 2012 (NEU) lautet:
„Die den politischen Parteien aufgrund dieses Gesetzes zukommenden Förderungen erhöhen bzw. verringern sich auf Grundlage des jährlich zu fassenden Beschlusses des NÖ Landtages.“
- § 4 des Gesetzes über die Förderung der Tätigkeit der Landtagsklubs:
Die bisherige Formulierung wird gestrichen. § 4 des Gesetzes über die Förderung der Tätigkeit der Landtagsklubs (NEU) lautet:
„Die den Landtagsklubs aufgrund dieses Gesetzes zukommenden Förderungen erhöhen bzw. verringern sich auf Grundlage des jährlich zu fassenden Beschlusses des NÖ Landtages.“
Ich komme jetzt zum zweiten heute in diesem Debattenbeitrag behandelten Geschäftsstück, wo es nämlich um eine echte und wirksame Familienförderung, die über die Indexierung von bestehenden Geldleistungen hinausgeht und spreche also zur Ltg.-2059. Ich muss sagen, der 34er-Antrag der ÖVP ist nicht ganz sinnlos. Er wendet zumindest einmal eine populistische, systemwidrige Forderung ab. Warum sind die Forderungen im ursprünglichen Antrag systemwidrig? Weil sie Familienbeihilfe mit Sozialhilfe verwechseln. Die Familienbeihilfe ist von der Intention des Gesetzgebers – und das ist immer wieder wichtig, wenn man sich die Auswirkung auch einer gesetzlichen Regelung anschauen möchte – ist keine Sozialleistung, sondern eine Ausgleichsleistung für Personen mit Kindern gegenüber jenen ohne Kinder. Damit soll ein Teil des Mehraufwands der einen Gruppe gegenüber der anderen abgedeckt werden. Diese Absicht des Gesetzgebers wird immer wieder falsch interpretiert und daher ist ja auch die Familienbeihilfe nicht an die Einkommenshöhe gestaffelt. Für oder gegen Kinder entscheidet man sich in der Regel nicht nach ökonomischen Überlegungen und das ist gut so. Es ist aber tatsächlich für die Gesellschaft positiv und wichtig, wenn es Kinder und damit nachwachsende Generationen gibt – Stichwort „Generationenvertrag“. Genau das ist der Grund, dass der Staat – also wir alle, ist ja nicht etwas Abstraktes, wir alle sind der Staat – ein Interesse daran haben muss, Eltern und Familien zu entlasten, damit sie auch die Mehraufwendungen stemmen können. Österreich hat vergleichsweise hohe Geldleistungen für Familien, ist auch im § 34er auch noch einmal ausgeführt worden, sei es mit der Familienbeihilfe, sei es auch durch den Familienbonus mit der Steuerentlastung. Auch die Sachleistungen wie die Verfügbarkeit von Kindergärten und Schulen oder die Mitversicherung im öffentlichen Sozialversicherungssystem sind sehr, sehr wichtige Beiträge. All das sind Familienförderungsmaßnahmen. Gerade die Sachleistungen sind deshalb besonders wichtig und wirksam, weil sie direkt bei den Kindern ankommen. Die Aufzählung der bestehenden Familienförderungen allein hat aber keinen besonderen Neuigkeitswert. Die Frage, um die es eigentlich geht, ist doch: Reichen die bestehenden Maßnahmen? Und: Sind es die richtigen Maßnahmen? Die Zeit – alle, die Kinder haben, werden sich erinnern: Die Zeit, wo man Kinder großzieht, ist eine sehr herausfordernde. Es ist oft auch die Zeit, wo es darum geht, dass man sich um das berufliche Vorankommen kümmert. Es ist oft die Zeit, in der man vielleicht ein Unternehmen aufbaut, die Zeit, wo man beginnt für ein Eigenheim anzusparen. Mit anderen Worten: Es ist Stress. Verstehen Sie mich nicht falsch. Familien, Kinder großzuziehen ist eine wunderbare Aufgabe und ist eine wunderschöne Zeit, aber es ist eben auch sehr fordernd. Für seine Kinder wünscht man sich eine optimale Betreuung untertags und Qualitätszeit am Abend oder in der Freizeit, an den Wochenende, wann immer die Möglichkeit besteht. Genau das können Geldleistungen aber nicht. Was Eltern entlastet, ist ein geeignetes Betreuungsangebot für die Kleinsten, das Angebot von ganztägigen Schulformen mit verschränktem Unterricht – also die Möglichkeit, sowohl die Lerninhalte zu vermitteln als auch Betreuungszeiten zu haben, Sport, Bewegung zu machen, in Vereinen dabeizusein und nicht so sehr das „Mama-Taxi“, das es meistens dann auch ist, in Anspruch zu nehmen. Was Eltern auch entlastet, ist eine gesunde, warme Mahlzeit für die Kinder zu Mittag, die Teilnahmemöglichkeit für Kinder an Ausflügen, an Sportveranstaltungen, Sportwochen, Lehrausgängen … das ist auch nicht für alle, speziell mit niedrigerem Einkommen, immer leicht stemmbar. Abholmöglichkeiten bei Teilleistungsschwächen, Begabungsförderung, professionelle Lesehilfe – ein ganz zentrales Element in die Richtung, dass Kinder auch wirklich sinnerfassend lesen könnend die Schule verlassen können. Und nicht zuletzt: Sozialpsychologische Ansprechpersonen in der Schule. Das alles sollte die Gesellschaft bereit sein zur Verfügung zu stellen. Jedem Kind die Flügel heben – das hilft den Kindern, das hilft den Eltern, das hilft der Gesellschaft. Leider haben Sie unserem Antrag zu Beginn der Sitzung, einem sehr guten Antrag, nicht die Unterstützung geben können, aber vielleicht haben Sie ein paar Argumente jetzt überzeugt, deshalb gebe ich noch einmal die Gelegenheit. Wir werden dem 34er-Antrag zustimmen, aber wir hätten eine Verbesserungsmöglichkeit, eine Ergänzungsmöglichkeit vorgesehen und ich würde daher gerne diesen Antrag noch einbringen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
In gegenständlichem Antrag wird folgende Ziffer 2 ergänzt:
2. Die Landesregierung, insbesondere die Bildungslandesrätin Mag. Teschl-Hofmeister, wird aufgefordert, dem Hohen Landtag zur Entlastung der niederösterreichischen Familien im eigenen Bereich bis zur Septembersitzung 2022 ein niederösterreichisches Kinderbetreuungs- und Bildungsreformpaket vorzulegen, welches vor allem die nachstehenden Handlungsfelder enthält:
a. flächendeckendes Betreuungsangebot gemäß den VIF-Kriterien,
b. flächendeckender Ausbau ganztägiger Schulformen mit verschränktem Unterricht an niederösterreichischen Pflichtschulen,
c. flächendeckendes Angebot gesunder Mittagsmahlzeiten in Landeskindergärten und an niederösterreichischen Pflichtschulen und
d. flächendeckendes Angebot an schulpsychologischer Unterstützung.
Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Maßnahmen mit Zeitleisten (bis wann), messbaren Zwischenzielen (wie) und Beschreibung des Projektabschlusses (Vision) zu versehen sind.
Die ursprüngliche Ziffer 2 wird zu Ziffer 3.“
Ich ersuche hier um breite Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Silvia Moser von den GRÜNEN das Wort.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die finanzielle Absicherung von Kindern ist uns allen ein großes Anliegen und wie viel Handlungsbedarf es dabei gibt, hat die im Dezember veröffentlichte Kinderkostenstudie gezeigt. Seither hat sich ja schon einiges wieder getan. Teuerung ist ein Stichwort. Die Kosten für ein Kind in einem Zwei-Erwachsenen-Haushalt betragen nach dieser Studie durchschnittlich 494 Euro und in einem Ein-Erwachsenen-Haushalt 900 Euro. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass 36 % der Kinder von Alleinerziehenden in Österreich gänzlich ohne Unterhaltszahlungen oder Ersatzleistungen auskommen müssen. Ich bin da sehr froh, dass Justizministerin Alma Zadic derzeit an einer gesetzlichen Lösung arbeitet, um die bestehenden Lücken im Unterhaltsvorschuss zu schließen. In Österreich ist fast jedes fünfte Kind armutsgefährdet, bei Alleinerziehenden fast jedes zweite Kind. Das sind in Niederösterreich insgesamt 35.000 Kinder. Die finanzielle Situation der Familien hat sich durch die Covid-Krise und den Ukraine-Krieg deutlich verschärft. Die massive Verteuerung vor allem der Artikel des täglichen Bedarfs wirkt sich auf die Familien besonders belastend aus. Umso mehr freut es mich, dass sich die Familienreferentinnen der Länder bei ihrer Tagung vorigen Donnerstag für eine Kindergrundsicherung und eine bedarfsgerechte staatliche Unterhaltsgarantie ausgesprochen haben. Über die Kindergrundsicherung sollten demnach 200 Euro pro Monat für jedes Kind anstatt der Familienbeihilfe ausgezahlt werden und zusätzlich, abhängig vom Einkommen, bis zu 425 Euro pro Monat und Kind. Das kann ich nur unterstützen. Die Anpassung an die Inflationsrate von der Kinderbeihilfe ist natürlich sinnvoll und längst fällig. Auch sollte so eine Kindergrundsicherung kommen, muss diese an die Inflation angepasst werden. Und diese Anpassung ist eine langjährige Forderung auch von uns GRÜNEN. Warum ist eine gute finanzielle Absicherung der Familien, der Kinder so wichtig? Weil der sozioökonomische Status einer Familie maßgeblich und nachhaltig für die Entwicklung der Kinder ist. Das ist insofern besonders dramatisch, weil die soziale Mobilität, also die Aufstiegschancen von Kindern aus ärmeren Familien in Österreich noch immer vergleichsweise schlecht ist. Der Beruf, das Einkommen und das Bildungsniveau der Eltern bestimmen die Entwicklung von Kindern, angefangen von der frühkindlichen Betreuung und Förderung, den Bildungs- und Schulerfolg über die Wohnsituation, Ernährung, bis zur sozialen Teilhabe und dem Risiko der Armutsgefährdung. Es zieht sich somit über die gesamte Lebensspanne. Dem Antrag der ÖVP können wir grundsätzlich zustimmen. Ich möchte jedoch anmerken, dass eine Wirkungsprüfung der Unterstützungsleistung in Familien hinsichtlich der Kaufkraft wichtig ist, aber alleine zu wenig ist. Es geht uns auch um einen Lastenausgleich in Bezug zu Personen ohne Kinder, um einen umverteilenden Effekt zu erreichen. Der Familienbonus hat keinerlei Wirkung bezüglich Armutsprävention. Daher müsste er auch auf soziale Treffsicherheit hin überprüft werden. Wirkungsvoller ist hier eindeutig der Kindermehrbetrag. Die Forderung, dass das Prozedere bei der Beantragung der Familienbeihilfe verbessert wird, die können wir nur unterstützen. Kurze Bearbeitungszeiten, eine rasche Auszahlung der Familienhilfe – das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr sind unzumutbar. Wir stimmen daher beiden Anträgen zu, dem der NEOS, was die Parteienfinanzierung betrifft, nicht. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Vesna Schuster von der FPÖ das Wort.
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Ich beginne mit der guten Nachricht: Unser Antrag über die jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate wurde im Ausschuss einstimmig angenommen. Das freut mich sehr. Durch ständige Teuerungen und realer Wertverluste, ist es an der Zeit eine automatische Inflationsanpassung gesetzlich zu verankern. Den letzten Ausgleich gab es 2018, als die Freiheitlichen in der Bundesregierung waren. Nun ist die jetzige schwarz-grüne Bundesregierung in der Pflicht. Ich hoffe, sie kommt endlich in die Gänge und anerkennt, dass Mütter und Väter Großartiges leisten. Jetzt zu den weniger guten Nachrichten: Unsere beiden Anträge zur Einführung einer sozial gestaffelten 13. Familienbeihilfe und der 14. Familienbeihilfe für Alleinerziehende wurden durch den § 34-Antrag der Volkspartei ersetzt. Aufgrund der Corona-Lockdowns und der massiven Teuerungswelle im Moment hat sich die finanzielle Situation für viele Familien drastisch verschlechtert. Tagtäglich stehen Familien vor großen finanziellen Problemen. Wenn man nicht mehr weiß, wie man für das tägliche Essen die Lebensmittel einkaufen soll, wenn man dem Kind keine paar Euro für den Museumsbesuch mit der Klasse mitgeben kann, wenn man das Kind nicht zum Arzt oder zur Therapiestunde fahren kann, weil man sich das Tanken nicht mehr leisten kann usw. … wenn all das eintritt – und das ist eingetreten – dann weiß man als Elternteil einfach nicht mehr weiter. Jetzt schon zerbrechen sich Eltern den Kopf, wie sie den Schulbeginn im September finanziell bewältigen sollen. Neues Gewand für die Kinder, viele Schulsachen, all die Beiträge, die zu Schulbeginn zu bezahlen sind … sehr viele Familien in unserem Land verzweifeln, wenn sie darüber nachdenken. All diese Familien – Mütter, Väter, Kinder – waren in den letzten zwei Jahren besonders gefordert. Auch jetzt mit der extremen Teuerung in allen Lebensbereichen sind Familien mit Kindern die Leidtragenden. Es ist höchst an der Zeit diesen Einsatz, dieses Durchhalten auch durch finanzielle Unterstützung zu würdigen. Diese Menschen dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden. Die 13. Familienbeihilfe ist eine enorm wichtige Entlastung für Familien. Alleinerziehenden geht es in dieser Krise noch viel schlechter. Deswegen fordern wir eine 14. Familienbeihilfe für Alleinerziehende. Niemand, der nicht alleinerziehend war oder ist, kann es sich vorstellen, wie viel Verantwortung Alleinerziehende tragen, mit wie viel Einsatz sie den Tag meistern müssen, wie viel Angst sie vor dem morgigen Tag haben, wie viele Sorgen sie sich darüber machen, wie es weitergehen soll. Alleinerziehende gehören seit Beginn der Pandemie und auch jetzt in der Teuerungswelle noch stärker zu denen, die unsere Unterstützung am meisten benötigen. Der § 34-Antrag der Volkspartei sagt aber: „Die Wirkung der in Kraft tretenden Unterstützungsleistungen für Familien, wie Familienbonus Plus und Familienmehrbetrag im Lichte des Erhalts der Kaufkraft zu prüfen und noch treffsichere und für Familien spürbare Maßnahmen zu setzen, wenn die angeführten Leistungen zum Erhalt der Kaufkraft nicht ausreichen sollten sowie die Warte- und Bearbeitungszeiten bei der Antragstellung der Familienbeihilfe zu verkürzen.“ Was, werte Volkspartei, wollen Sie damit sagen? Wer soll wo wie lange prüfen? Was genau haben Familien, Alleinerziehende davon? Und wann werden Sie etwas davon haben? Geht es wieder um den 22. September? Wissen Sie, dass wir jetzt Mai haben? Wissen Sie, dass seit Monaten Menschen in diesem Land nicht mehr weiter wissen? Wie sollen Familien, Alleinerziehende ihre Kinder ernähren, ihr Auto tanken, ihre Kinder für den Schulbeginn ausstatten? Können Sie einer Familie in die Augen schauen und sagen: „Am 22. September reden wir weiter. Bis dahin müssen wir einmal prüfen, ob es euch wirklich schon schlecht genug geht“? Sie haben nichts mehr im Griff, meine Damen und Herren der Volkspartei. Sie schleudert es gerade voll aus der Spur. Ewig schade um das Papier, auf welchem Sie Ihre inhaltsleeren § 34-Anträge schreiben. Der Hut brennt bei den Familien in diesem Land. Nehmen Sie das bitte ernst in der ÖVP! (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Kerstin Suchan-Mayr von der SPÖ das Wort.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich finde es wichtig und richtig, dass wir gerade jetzt in Zeiten, wo alles teurer wird, über die finanziellen Leistungen für Familien diskutieren. Es ist erwiesen und eine aktuelle Studie zeigt, dass die Anhebung von Sozialleistungen die gezielteste Wirkung zur Unterstützung von Haushalten mit niedrigerem Einkommen ist. Dass aber nun wiederum ein § 34-Antrag der ÖVP die Anträge auf Einführung einer sozial gestaffelten 13. Familienbeihilfe und einer 14. Familienbeihilfe für Alleinerziehende ersetzen soll, ist eigentlich ungeheuerlich. Der Antragstext, der gerade von der Kollegin Schuster zitiert wurde (liest:)„… die Wirkung der in Kraft tretenden …“ usw. „… Kaufkraft zu prüfen“ – zu prüfen! – und wiederum nur, „… wenn es den angeführten Leistungen zum Erhalt der Kaufkraft nicht ausreichen sollte“, ist eigentlich ein Hohn für alle, die dringend Hilfe brauchen (Beifall bei der SPÖ und Abg. Vesna Schuster.), die nicht wissen, ob sie das Geld für den Schulausflug, für die Schuhe der Kinder oder für ein vernünftiges Essen haben. Ja, aber liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, es wird – wie bei so vielen Themen – für die ÖVP der richtige Zeitpunkt kommen. Jetzt wird einmal gewartet, evaluiert, geprüft. Ich frage mich und viele Eltern fragen sich: Ist das alles, was ein Land tun kann? Ein Land muss viel mehr tun und der Einsatz für unsere Familien und für finanzielle Unterstützung ist notwendiger denn je. Was mich freut ist, dass bei der jährlichen Anpassung der Familienbeihilfe auf die Inflationsrate einen einhelliger Tenor in diesem Haus hier gibt und darüber hinaus auch in den Bundesländern, wie aus der Familienreferentinnenkonferenz zu vernehmen war. Wir hoffen, dass auch dieser Beschluss, die Familienbeihilfe deutlich zu erhöhen und sich in weiterer Folge für eine jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes einzusetzen auch mit unserem heutigen Beschluss alsbald dann auch zur Umsetzung im Bund kommt. Wir erleben aktuell die größte Teuerungswelle seit 40 Jahren. Der wöchentliche Einkauf ist um rund 7 % teurer als noch im Vorjahr. Eier und Milch sind gegenüber dem Vorjahr, Mai 2021, um 11 % teurer geworden. Rindfleisch und Kartoffeln um 15 %, Butter, grüner Salat oder Faschiertes gar um 26 %. Das ist für Familien, die ihre Kinder tagtäglich zu versorgen haben, eine große Belastung. Dazu kommt, dass die monatliche Miete steigt, Heizen und Strom um gar 24 % mehr kosten werden. Es braucht einen dringenden Teuerungsausgleich. (Beifall bei der SPÖ.) Aber auch hier – wie wir vorigen Donnerstag im Sonderlandtag zur Teuerung gesehen haben – gilt für die ÖVP: warten, evaluieren, prüfen. Die starken Preisanstiege machen insbesondere den Familien zu schaffen. Man sieht auch schon im Verkaufsverhalten, dass der Kauf von billigen Produkten zunimmt, was zuwider der Regionalität und dem Umweltschutz ist, aber auch verständlich. Aber dass nun schon bei der Ernährung gespart wird, ist nicht nur erschreckend, sondern für die Gesundheit und die Zukunft unserer Kinder gefährlich. Nochmals: Wir brauchen diesen Teuerungsausgleich – und zwar jetzt! Aber besonders erschreckend ist, wenn man sich die Zahlen der EU-SILC-Erhebung ansieht: Schon 2020 waren 350.000 Kinder, 350.000! Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren armuts- und ausgrenzungsgefährdet. Das sind 22 % aller Kinder in unserem Land. Armut und selbst zu der Risikogruppe zu gehören, hat negative Auswirkungen für die Betroffenen. Daher muss dringend den Familien geholfen werden, damit nicht die Kinder unter die Räder kommen. Jedes Kind muss dieselben Chancen haben und gleich viel wert sein. Darum muss eine finanzielle Unterstützung gerecht über die Kinderbeihilfe geregelt werden. Der ungerechte Familienbonus sollte integriert werden, denn jedes Kind ist gleich viel wert. Jedes Kind soll gleich viel bekommen. Eine Kindergrundsicherung – wie sie angesprochen wurde – wäre natürlich ein gerechtes System. Von der Volkshilfe wird diese ja seit Jahren im Kampf gegen die Kinderarmut gefordert und auch in einem Projekt gezeigt, welch positive Auswirkungen die Kindergrundsicherung auf die Kinder und gegen die Kinderarmut hat. Familien mit Kindern werden aber wiederholt ungerecht behandelt. Statt der Erhöhung der Familienbeihilfe für jedes Kind wird nur der Familienbonus für die Besserverdiener signifikant erhöht. Wer keine Lohn- und Einkommensteuer zahlt, bekommt allenfalls einen reduzierten Kindermehrbetrag, kann aber von den 2.000 Euro Familienbonus nur träumen. 9 % aller Kinder bleiben der Familienbonus und auch der Kindermehrbetrag verwehrt, denn beispielsweise arbeitssuchende Bezieherinnen von Notstandhilfe oder Mindestsicherung sind vom Familienbonus ausgeschlossen. Geringere Einkommen erhalten den Familienbonus entweder gar nicht oder nicht in voller Höhe. Das ist nicht gerecht. Nun noch zu dem Punkt der rechtzeitigen Auszahlung, was für viele Familien immens wichtig ist. Da hätte die ÖVP auch schon länger draufkommen können. Vonseiten der Sozialdemokratie wurde hier im Nationalrat schon vor einem Jahr eine Anfrage an den Finanzminister zum Rückstau bei der Bearbeitung von Anträgen zur Familienbeihilfe gestellt. Ich weiß nicht, ob hier die Fakten bekannt sind: Im Juli 2021 gab es 285,51 Vollbeschäftigtenäquivalente als Stammpersonal für die Bearbeitung im Bereich Familienbeihilfe. Zusätzlich wurden dann damals als Aushilfe für den Bereich Familienbeihilfe 264,785 Vollbeschäftigungsäquivalente, also fast doppelt so viele, aus dem Bereich der Abgabensicherung, Prüferinnen und Prüfer der Betriebsveranlagung, Lehrlinge im dritten und vierten Lehrjahr sowie Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten ausgebildet und in diesem Bereich eingesetzt. Die durchschnittliche Dauer vom Eingang des Schreibens bis zur Erledigung der Weiterzahlung auch von Rückforderungen betrug 38 Tage. Eine lange Zeit, wenn man auf Geld wartet, Rechnungen zahlen muss und die laufenden Ausgaben immer teurer werden. Tun wir endlich etwas! Ein Land muss viel mehr tun, als hier in der ÖVP in dem § 34-Antrag vorliegt. Tun wir es für die Familien in Niederösterreich, für unsere Kinder und damit für die Zukunft unseres Landes! Dazu gehört es auch, endlich unsere Kinderbetreuung und die ersten Bildungseinrichtungen auszubauen und endlich ganztägig, ganzjährig und vor allem gratis anzubieten. Wir werden auch in diese Richtung natürlich den Antrag der NEOS entsprechend unterstützen. Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen stehen für Unterstützung und Entlastung der Familien in allen Bereichen und das wäre unsere gemeinsame Aufgabe. Gehen wir es endlich an! (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Anton Erber von der ÖVP das Wort.
Abg. Erber, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! „Ein Land muss mehr tun als Niederösterreich“, hat meine Vorrednerin gesagt. Bei dieser Materie der Familienbeihilfe sprechen wir halt sehr, sehr stark Bundeskompetenzen an. Wir werden selbstverständlich diesen gestellten Anträgen zustimmen. Ich möchte aber schon sagen: „Niederösterreich macht sogar sehr viel.“ Ich brauche jetzt die Palette nicht in der Breite ausbreiten, weil wir das sehr, sehr oft diskutieren und das geht ja weit über die Geldleistungen hinaus. Allein was in Niederösterreich an Sachleistungen angeboten wird, das kann sich schon sehen lassen. Nur damit wir es auch erwähnen: Also bei diesen familienbezogenen Leistungen liegt Österreich – wenn wir schon die Bundeskompetenz ansprechen – weit über dem OECD-Schnitt. Das heißt, wir haben 2,6 % während die OECD-Staaten im Durchschnitt 2,3 % haben. Was wir hier nicht außer Acht lassen sollten, wenn wir heute diskutieren, dann müssen wir auch wissen, wenn die Vorrednerin diese Teuerung schon auch angesprochen hat … dann dürfen wir eines nicht vergessen: Dass ja vieles erst in Kraft tritt mit 1.7. Das heißt, bei jeder dieser Teuerung haben ja sehr wohl auch die Familie und sehr wohl auch die Kinder einen maßgeblichen Anteil. Das heißt, man hat da immer bei jeder Maßnahme Rücksicht genommen. Das glaube ich, kann man jetzt erst dann einschätzen, wenn das tatsächlich auch ankommt. Das heißt, vieles ist jetzt noch nicht angekommen. Es eint uns doch da eh alle, dass wir in Wahrheit wollen, dass die Kinder gut versorgt sind, dass wir wollen, dass die Kinder behütet und vor allen Dingen auch finanziell abgesichert aufwachsen. Diese jährliche Anpassung der Familienbeihilfe … naja, freilich ist das zu begrüßen. Eigentlich ist das jetzt ein Zeichen, gerade mit dieser hohen Inflation, dass es genau jetzt auch Thema ist und dass es passieren soll. Wie gesagt, ist dann eben auf der Bundeskompetenz zu machen und auch wir appellieren hier an den Bund, sich in diese Richtung zu bewegen. Sie haben von der Mindestsicherung gesprochen, die ja jetzt „Sozialhilfe Neu“ heißt und da spielen ja die Kinder nach wie vor eine maßgebliche Rolle. Das heißt, da wird nach wie vor natürlich jedes Kind auch berücksichtigt. Wenn man hier von diesem Bogen schon davon spricht, Kinderarmut zu verhindern, dann ist das ja einen Komponente des „Sozialhilfe Neu“-Gesetzes“ und wird ja auch berücksichtigt. Dass die Familienbeihilfen natürlich dazu dienen, die finanzielle Last von Kindern abzudecken, brauchen wir ja nicht extra ansprechen. Was wir aber schon auch sehen sollten und was in Wahrheit eine große Neuerung ist – und das möchte ich hier, damit das umfassend dargestellt ist, schon auch erwähnen: Früher musste man Familienbeihilfen ansuchen. Das geht jetzt automatisch – zum Ersten – und das antragslos. Also, das ist tatsächlich etwas, das eine Verbesserung gebracht hat, vor allen Dingen für jene, die vielleicht bei den Behördenwegen nicht so firm waren bzw. jene, die vielleicht erst eher kürzere Zeit in Österreich waren. Was noch dazukommt, ist: Es dauert oft sehr lange. Das ist auch angesprochen worden. Auch hier wird mit den Programmen, wie eben „FABIAN“, darauf Rücksicht genommen, dass das in Hinkunft recht rasch erfolgt. In diesem Sinne glaube ich, liegt das vor, was in Niederösterreich vorliegen kann und zwar, dieser Appell, wirklich sehr genau hinzuschauen. Wie wirken sich nicht das, sondern die Pakete gegen die Teuerung aus? – und sich dann anzuschauen: Ist noch wo nachzuschärfen und es wird sich höchstwahrscheinlich in der Lage noch etwas verändern. Also glaube ich schon, dass das ein durchaus brauchbarer und auch ein durchaus guter Vorschlag ist, jetzt einmal zu schauen: Wo kommen wir denn da hin mit diesen Teuerungsmaßnahmen, Antiteuerungsmaßnahmen, die in den Paketen drinnen sind? … und dass wir dann nach der Sommerpause eben wirklich noch einmal nachschärfen. In diesem Sinne möchte ich nochmal sagen: Unsere, die Volkspartei, wird all diesen vorgebrachten und gestellten Anträgen zustimmen und ich glaube, es eint uns: Wir alle wollen, dass unsere Kinder finanziell abgesichert sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.