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Bericht von Jürgen Handler  Antrag der Abgeordneten Vesna Schuster u.a. betreffend jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate

zur 52. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 9 der 52. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 19.05.2022

Antrag des Sozial-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-2058/A-3/692-2022 – Jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatter Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zu Ltg.-2058 über den Antrag des Sozial-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Vesna Schuster, Landbauer u.a. betreffend jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate. Im Unterschied zu den Pensionen wird die Familienbeihilfe nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten. Die Familienbeihilfe ist 2014 um 4 %, 2016 um 1,9 % und 2018 um 1,9 % angehoben worden. Durch ständige Teuerungen und realer Wertverluste ist es an der Zeit, eine automatische Inflationsanpassung gesetzlich zu verankern (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und sich für eine gesetzliche Verankerung der jährlichen Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate einzusetzen.“

Weiters berichte ich zur Ltg.-2059 über den Antrag des Sozial-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten DI Dinhobl betreffend Verbesserung und Weiterentwicklung von Familienleistungen in Österreich (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern,

- die Wirkung der in Kraft tretenden Unterstützungsleistungen für Familien, wie Familienbonus Plus und Familienmehrbetrag im Lichte des Erhalts der Kaufkraft zu prüfen und noch zusätzliche treffsichere und für die Familien spürbare Maßnahmen zu setzen, wenn die angeführten Leistungen zum Erhalt der Kaufkraft nicht ausreichen sollten sowie

- dafür Sorge zu tragen, dass die Warte- und Bearbeitungszeiten bei der Antragstellung für die Familienbeihilfe erheblich verkürzt werden und damit die Auszahlung der Familienbeihilfe rascher erfolgen kann.

2. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 werden die Anträge Ltg.-2059 und Ltg.-2061 miterledigt.“

Frau Präsident, ich bitte um Einleitung zur Debatte und anschließender Abstimmung.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (776 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Neunkirchen
Klub/Fraktion:
FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
Wahlpartei:
Freiheitliche Partei Österreichs

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