Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2058/A-3/692-2022 – Jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! 7 %, das ist eine rasante Inflationsentwicklung und die hat noch einmal bewusst gemacht, dass manche Zahlungen bereits seit Jahren automatisiert angepasst werden, andere aber nicht. Und die sind dann auf die Gnade der jeweiligen Mehrheitsverhältnisse angewiesen. Beste Beispiele dafür: Die Parteienförderung oder auch Pensionen – die klassischen Zukunftsbereiche der ÖVP-Mehrheitspolitik könnte man sagen. Achtung Ironie! - falls sie es nicht sofort erkannt haben oder der Nachmittag schon ein bisschen weit fortgeschritten ist. In anderen Bereichen funktioniert die Inflationsanpassung vielleicht irgendwann einmal: bei der Familienbeihilfe, beim Pflegegeld und vielleicht auch irgendwann einmal durch die Abschaffung der „kalten Progression“. Da stimmt etwas nicht mit der Prioritätensetzung. Im Fall der Parteienfinanzierung wird von der Konjunkturwirksamkeit erzählt, damit man nicht zugeben muss, dass die Parteien ohnehin zu viele Förderungen bekommen. Bei den Pensionen ist die Rechnung eine einfache. Pensionsbezieher sind halt einmal eine größere und eine sichereres Wählerpotenzial als Familienbeihilfenbezieherinnen. Wir reden wohlgemerkt von allen Pensionen, nicht speziell von den niedrigen Pensionen. Es wäre ja sehr einfach, alle Forderungen zu befriedigen, wenn wir unbegrenzte Mittel hätten. Das ist aber nicht der Fall. Stellen Sie sich vor: Zu Hause, die Eltern würden sagen: „Wir kaufen den Kindern einfach alles, was sie sich wünschen. Erstens lieben sie uns dann und zweitens haben wir unsere Ruhe.“ Und dann würde man noch sagen: „Ok, das geht sich nicht ganz aus. Die Einnahmen decken die Ausgaben nicht, dann lass uns doch die Sparbücher unserer Kinder plündern, auf die die Großeltern vielleicht schon irgendwann einmal einbezahlt haben.“ Zu Recht würden dann viele von uns sagen: „Stopp! Schuldnerberatung! Wirtschaftsbildung!“ Aber wenn das der Herr Landesrat macht mit dem Landeshaushalt, dann nennt man das „Budgetpfad“ und berechtigte Kritik nennt man „Schlechtreden“. Die Prioritätensetzung von uns NEOS liegt bei der Zukunft. Daher tragen wir auch eine automatisch an die Inflation angepasste Erhöhung der Familienbeihilfe auch mit. Gleichzeitig haben wir aber auch Ideen für die Gegenfinanzierung. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs schlagen wir daher auch das Einfrieren der Parteienfinanzierung vor, um auch zumindest einen Beitrag im eigenen Wirkungsbereich zu leisten, denn so ein Ansinnen müsste man mit diesem Herantreten an die Bundesregierung ja gleich mitliefern. Also wenn Sie den sachlichen Zusammenhang diesmal wieder nicht finden, helfen wir hier gerne. Er lautet: Man kann nur ausgeben, was man vorher eingenommen oder eingespart hat. Ich gebe daher allen Kolleginnen und Kollegen, die am Anfang das beim Einbringen des 32er-Antrages, das vielleicht übersehen haben, dass das eine gute Idee ist, noch einmal Gelegenheit bei der Aussetzung der Erhöhung der Parteienförderung vielleicht doch noch mitzustimmen. Der Titel des Antrags insgesamt: “Abschaffung der automatischen Anhebung der Parteien- und Klubförderung zur teilweisen Gegenfinanzierung der jährlichen Valorisierung der Familienbeihilfe.“ Ich habe das schon ausgeführt von der Antragsbegründung und stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die automatische Valorisierung der Parteien- und Klubförderung in Niederösterreich wird für die Jahre 2023 und folgende ausgesetzt.
Dazu werden nachstehende Gesetzesstellen wie folgt geändert:
- § 6 NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012:
Die bisherige Formulierung wird gestrichen. § 6 NÖ Parteienfinanzierungsgesetzt 2012 (NEU) lautet:
„Die den politischen Parteien aufgrund dieses Gesetzes zukommenden Förderungen erhöhen bzw. verringern sich auf Grundlage des jährlich zu fassenden Beschlusses des NÖ Landtages.“
- § 4 des Gesetzes über die Förderung der Tätigkeit der Landtagsklubs:
Die bisherige Formulierung wird gestrichen. § 4 des Gesetzes über die Förderung der Tätigkeit der Landtagsklubs (NEU) lautet:
„Die den Landtagsklubs aufgrund dieses Gesetzes zukommenden Förderungen erhöhen bzw. verringern sich auf Grundlage des jährlich zu fassenden Beschlusses des NÖ Landtages.“
Ich komme jetzt zum zweiten heute in diesem Debattenbeitrag behandelten Geschäftsstück, wo es nämlich um eine echte und wirksame Familienförderung, die über die Indexierung von bestehenden Geldleistungen hinausgeht und spreche also zur Ltg.-2059. Ich muss sagen, der 34er-Antrag der ÖVP ist nicht ganz sinnlos. Er wendet zumindest einmal eine populistische, systemwidrige Forderung ab. Warum sind die Forderungen im ursprünglichen Antrag systemwidrig? Weil sie Familienbeihilfe mit Sozialhilfe verwechseln. Die Familienbeihilfe ist von der Intention des Gesetzgebers – und das ist immer wieder wichtig, wenn man sich die Auswirkung auch einer gesetzlichen Regelung anschauen möchte – ist keine Sozialleistung, sondern eine Ausgleichsleistung für Personen mit Kindern gegenüber jenen ohne Kinder. Damit soll ein Teil des Mehraufwands der einen Gruppe gegenüber der anderen abgedeckt werden. Diese Absicht des Gesetzgebers wird immer wieder falsch interpretiert und daher ist ja auch die Familienbeihilfe nicht an die Einkommenshöhe gestaffelt. Für oder gegen Kinder entscheidet man sich in der Regel nicht nach ökonomischen Überlegungen und das ist gut so. Es ist aber tatsächlich für die Gesellschaft positiv und wichtig, wenn es Kinder und damit nachwachsende Generationen gibt – Stichwort „Generationenvertrag“. Genau das ist der Grund, dass der Staat – also wir alle, ist ja nicht etwas Abstraktes, wir alle sind der Staat – ein Interesse daran haben muss, Eltern und Familien zu entlasten, damit sie auch die Mehraufwendungen stemmen können. Österreich hat vergleichsweise hohe Geldleistungen für Familien, ist auch im § 34er auch noch einmal ausgeführt worden, sei es mit der Familienbeihilfe, sei es auch durch den Familienbonus mit der Steuerentlastung. Auch die Sachleistungen wie die Verfügbarkeit von Kindergärten und Schulen oder die Mitversicherung im öffentlichen Sozialversicherungssystem sind sehr, sehr wichtige Beiträge. All das sind Familienförderungsmaßnahmen. Gerade die Sachleistungen sind deshalb besonders wichtig und wirksam, weil sie direkt bei den Kindern ankommen. Die Aufzählung der bestehenden Familienförderungen allein hat aber keinen besonderen Neuigkeitswert. Die Frage, um die es eigentlich geht, ist doch: Reichen die bestehenden Maßnahmen? Und: Sind es die richtigen Maßnahmen? Die Zeit – alle, die Kinder haben, werden sich erinnern: Die Zeit, wo man Kinder großzieht, ist eine sehr herausfordernde. Es ist oft auch die Zeit, wo es darum geht, dass man sich um das berufliche Vorankommen kümmert. Es ist oft die Zeit, in der man vielleicht ein Unternehmen aufbaut, die Zeit, wo man beginnt für ein Eigenheim anzusparen. Mit anderen Worten: Es ist Stress. Verstehen Sie mich nicht falsch. Familien, Kinder großzuziehen ist eine wunderbare Aufgabe und ist eine wunderschöne Zeit, aber es ist eben auch sehr fordernd. Für seine Kinder wünscht man sich eine optimale Betreuung untertags und Qualitätszeit am Abend oder in der Freizeit, an den Wochenende, wann immer die Möglichkeit besteht. Genau das können Geldleistungen aber nicht. Was Eltern entlastet, ist ein geeignetes Betreuungsangebot für die Kleinsten, das Angebot von ganztägigen Schulformen mit verschränktem Unterricht – also die Möglichkeit, sowohl die Lerninhalte zu vermitteln als auch Betreuungszeiten zu haben, Sport, Bewegung zu machen, in Vereinen dabeizusein und nicht so sehr das „Mama-Taxi“, das es meistens dann auch ist, in Anspruch zu nehmen. Was Eltern auch entlastet, ist eine gesunde, warme Mahlzeit für die Kinder zu Mittag, die Teilnahmemöglichkeit für Kinder an Ausflügen, an Sportveranstaltungen, Sportwochen, Lehrausgängen … das ist auch nicht für alle, speziell mit niedrigerem Einkommen, immer leicht stemmbar. Abholmöglichkeiten bei Teilleistungsschwächen, Begabungsförderung, professionelle Lesehilfe – ein ganz zentrales Element in die Richtung, dass Kinder auch wirklich sinnerfassend lesen könnend die Schule verlassen können. Und nicht zuletzt: Sozialpsychologische Ansprechpersonen in der Schule. Das alles sollte die Gesellschaft bereit sein zur Verfügung zu stellen. Jedem Kind die Flügel heben – das hilft den Kindern, das hilft den Eltern, das hilft der Gesellschaft. Leider haben Sie unserem Antrag zu Beginn der Sitzung, einem sehr guten Antrag, nicht die Unterstützung geben können, aber vielleicht haben Sie ein paar Argumente jetzt überzeugt, deshalb gebe ich noch einmal die Gelegenheit. Wir werden dem 34er-Antrag zustimmen, aber wir hätten eine Verbesserungsmöglichkeit, eine Ergänzungsmöglichkeit vorgesehen und ich würde daher gerne diesen Antrag noch einbringen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
In gegenständlichem Antrag wird folgende Ziffer 2 ergänzt:
2. Die Landesregierung, insbesondere die Bildungslandesrätin Mag. Teschl-Hofmeister, wird aufgefordert, dem Hohen Landtag zur Entlastung der niederösterreichischen Familien im eigenen Bereich bis zur Septembersitzung 2022 ein niederösterreichisches Kinderbetreuungs- und Bildungsreformpaket vorzulegen, welches vor allem die nachstehenden Handlungsfelder enthält:
a. flächendeckendes Betreuungsangebot gemäß den VIF-Kriterien,
b. flächendeckender Ausbau ganztägiger Schulformen mit verschränktem Unterricht an niederösterreichischen Pflichtschulen,
c. flächendeckendes Angebot gesunder Mittagsmahlzeiten in Landeskindergärten und an niederösterreichischen Pflichtschulen und
d. flächendeckendes Angebot an schulpsychologischer Unterstützung.
Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Maßnahmen mit Zeitleisten (bis wann), messbaren Zwischenzielen (wie) und Beschreibung des Projektabschlusses (Vision) zu versehen sind.
Die ursprüngliche Ziffer 2 wird zu Ziffer 3.“
Ich ersuche hier um breite Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Mödling
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich