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Abstimmung  Antrag der Abgeordneten Vesna Schuster u.a. betreffend jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate

zur 52. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 9 der 52. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 19.05.2022

Antrag des Sozial-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-2058/A-3/692-2022 – Jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Dritte Präsidentin Mag. Renner: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Er verzichtet darauf. Wir kommen daher zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes Ltg.-2058, Antrag der Abgeordneten Vesna Schuster u.a. betreffend jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate. Wer für den Antrag des Sozial-Ausschusses stimmen möchte, den ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Sozial-Ausschusses:) Ich sehe die Annahme durch die NEOS, FPÖ, fraktionslos … die einstimmige Annahme kann hier attestiert werden. Dazu liegt ein Zusatzantrag mit der Nummer 1 vor. Der Zusatzantrag 1 der Abgeordneten Mag. Kollermann steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand Ltg.-2058. Er begehrt die Abänderung von Landesgesetzen, die der Hauptantrag nicht berührt. Es mangelt daher schon am systematischen Zusammenhang. Dieser Antrag ist daher nach § 60 LGO unzulässig und es ist keine Unterstützungsfrage zu stellen. Wir kommen zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes Ltg.-2059, Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Dinhobl betreffend Verbesserung und Weiterentwicklung von Familienleistungen in Österreich. Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Kollermann steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand Ltg.-2059. Während der Hauptantrag auf eine Verbesserung der Unterstützungsleistungen für Familien im Sinne des Erhalts der Kaufkraft abzielt, schlägt der Abänderungsantrag verschiedene schulische und gesundheitspolitische Maßnahmen ohne unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Unterstützungsleistungen vor. Auch dieser Antrag ist nach § 60 LGO unzulässig und die Unterstützungsfrage daher nicht zu stellen. Wer für den Antrag des Sozial-Ausschusses stimmen möchte, den ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Sozial-Ausschusses:) Das ist mit den Stimmen der GRÜNEN, der ÖVP, des fraktionslosen Abgeordneten, der FPÖ und der NEOS die Mehrheit.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (776 KB)

zur 52. Landtagssitzung
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