Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1906/A-3/637-2022 – Sofortige Aufhebung des Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Zu unseren eingebrachten Anträgen „Sofortige Aufhebung des Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen Covid-19“ und den Antrag auf „Prüfung der Verfassungswidrigkeit des Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen Covid-19“: Wie aus den Redebeiträgen bereits ersichtlich ist oder auch in den kommenden Redebeiträgen noch zu hören sein wird, werden ÖVP, SPÖ und GRÜNE unserem Antrag ihre Zustimmung verwehren und das, obwohl in den letzten Wochen von vielen politischen Verantwortungsträgern aus den Ländern die Flucht nach vorne angetreten wurde, weil es viele längst wissen, dass es zu diesem verfassungswidrigen Wahnsinn des COVID-19-Impfpflichtgesetzes keine Grundlage gibt. Ich sehe hier die Pflicht, dass die vertretenen Parteien im Landtag die NÖ Landesregierung auffordern, ihrer demokratiepolitischen Verantwortung nachzukommen und die Möglichkeit eines Antrags beim Verfassungsgerichtshof zur Prüfung des Impfpflichtgesetzes einzubringen. Auch wenn hier die Mehrheit unseren Anträgen die Zustimmung verwehren wird, bringe ich dazu folgenden Resolutionsantrag der Abgeordneten Handler, Landbauer u.a. gemäß § 60 LGO 2001 zum Antrag der Abgeordneten Landbauer u.a. betreffend sofortige Aufhebung des Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen Covid-19 mit der Ltg.-1906 betreffend „Keine Impfpflicht für NÖ Landesbedienstete“ ein. Eine Impfpflicht stellt einen Eingriff in die Menschenrechte laut Europäischer Menschenrechtskonvention dar, zu deren Achtung wir verpflichtet sind und gefährdet die persönliche Freiheit eines jeden Einzelnen. Das Recht auf Freiheit darf keine Frage des Impfstatus sein. Verfassungsmäßig garantierte Grund- und Freiheitsrechte gelten auch für Ungeimpfte. Der Antrag auf sofortige Aufhebung des Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen Covid-19 wurde in der Sitzung des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses am 17. Februar 2022 mehrheitlich abgelehnt. Im Hinblick auf die Ablehnung des Hauptantrages wird der Landesregierung hiermit eine ersatzweise Vorgehensweise vorgeschlagen. Wenn schon am umstrittenen Impfpflichtgesetz festgehalten wird, so ist es ein dringendes Gebot der Stunde, dass Niederösterreich zumindest im eigenen Wirkungsbereich ein deutliches Zeichen setzt, um die Impfung ab sofort nicht mehr als Kriterium für die Anstellung beim Land NÖ und in ausgegliederten Gesellschaften heranzuziehen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung, insbesondere Landeshauptfrau Mikl-Leitner, wird aufgefordert, umgehend alle notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, dass der Impfstatus im Zusammenhang mit Covid-19 nicht mehr als Kriterium für eine Anstellung beim Land Niederösterreich und in ausgegliederten Gesellschaften herangezogen wird.“
Setzen wir in Niederösterreich Maßnahmen mit Hausverstand und rücken von der bereits eingeführten Covid-19-Impfpflicht für Aufnahme in den NÖ Landesdienst wieder ab, denn wir haben es in Niederösterreich nicht notwendig, gesunden und motivierten Landsleuten die Aufnahme in den Landesdienst zu verwehren. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs