Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1878/B-1/45-2021 – Tätigkeiten 2020 (Bericht 10/2021)
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Dorner betreffend Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner abgelehnt: Zustimmung FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP, SPÖ
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt und ich beabsichtige die Tagesordnungspunkte 07 bis 15, das sind die Berichte des Landesrechnungshofes und des Rechnungshofes wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln. Erste Debatte: Tagesordnungspunkte 07 bis 09. Zweite Debatte: Tagesordnungspunkte 10 bis 11. Dritte Debatte: Tagesordnungspunkte 12 und 13 und vierte Debatte: Tagesordnungspunkte 14 und 15. Vor jeder Debatte erfolgt die jeweilige Berichterstattung. Am Ende der letzten Debatte wird die Abstimmung über die Verhandlungsgegenstände getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Weninger die Debatte zu folgenden Verhandlungsgegenständen einzuleiten – und zwar: Ltg.-1889, Bericht des Rechnungshofes betreffend Tätigkeitsbericht 2021 (Reihe Niederösterreich 2021/13), zur Ltg.-1878, Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Tätigkeit 2020 (Bericht 10/2021) und Ltg.-1870, Bericht Landesrechnungshof betreffend NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds (Bericht 11/2021). Bitte, Herr Abgeordneter Weninger.
Berichterstatter Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zur Ltg.-1889, Tätigkeitsbericht 2021 des Rechnungshofes. Im Tätigkeitsbericht 2021 verweist der Rechnungshof auf 61 Berichte. Inhaltliche Schwerpunkte waren unter anderem die öffentlichen Haushalte im Zeichen der Covid-19-Pandemie, Klimaschutz und Gesundheit. Von den 2.100 Empfehlungen wurden 762 vollständig und 279 teilweise umgesetzt. Bei 775 Empfehlungen wurde die Umsetzung zugesagt, 284 Empfehlungen blieben offen. Bei 15 „Follow-up-Überprüfungen“ beurteilte der Rechnungshof die Umsetzung von 234 Empfehlungen und verweist auf einen statistischen Wirkungsgrad von 80 %. Dem Rechnungshof wird ein Budget von rund 36 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wovon knapp 87 % für Personalausgaben für 305 Mitarbeiterinnen verwendet werden. Im Bericht wird durch die über 250 Seiten eine umfassende Unterlage beigelegt, die das Nachfrageverfahren im Jahr 2021 darstellt. Ich stelle daher den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Tätigkeitsbericht 2021 (Reihe Niederösterreich 2021/13) wird zur Kenntnis genommen.“
Ich berichte zur Ltg.-1878, Tätigkeitsbericht 2020. Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2020 13 Berichte vorgelegt, die im Landtag diskutiert und zur Kenntnis genommen wurden. Drei Nachkontrollen ergaben, dass die überprüften Stellen die Empfehlungen zu 84 % umgesetzt haben. Laut Rechnungsabschluss sind die Ausgaben für die Arbeit des Landesrechnungshofs von 2018 auf 2020 rund 305.000 Euro gestiegen. Die Sachausgaben und Ausgaben für Anlagen stiegen von 15.000 auf knapp 100.000 Euro, während sich die Reisekosten von 17.500 auf 5.700 Euro verringerten. Der Landesrechnungshof ließ seine Organisation von externen Auditoren durchleuchten, um neuerlich das Qualitätszertifikat der Europäischen Union zu erlangen. Mit fast 6 Millionen Seitenaufrufen findet die Homepage des Landesrechnungshofes immer größeres Interesse. Wie unsere Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband in ihrem Vorwort schreibt, konnten die Mitarbeiterinnen des Landesrechnungshofes trotz strikter Einhaltung aller Covid-19-Vorschriften durch Einsatz kurzfristig aufgerüsteter Informationstechnologien dem Kontrollauftrag des Landtages auch während der Pandemie umfassend nachkommen. Ich stelle daher den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Tätigkeiten 2020 (Bericht 10/2021) wird zur Kenntnis genommen.“
Zum dritten Punkt, der gemeinsam verhandelt wird, Ltg.-1870, NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds. Der NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds wurde 1950 errichtet, um Ersatzleistungen der Gemeinden aus Amtshaftungsfällen, z. B. aus unrichtigen Widmungsbestätigungen oder konsenswidrigen Baubewilligungen, auszugleichen. Im Jahr 2019 wurden Ersatzforderungen von knapp über 90.000 Euro geleistet. 2020 verfügte der Fonds über ein Vermögen von rund 1,2 Millionen Euro bei einem anhängigen Streitwert von rund 550.000 Euro. Da es seit 2006 keine Umlage mehr gibt und die Aufwände die Erträge aus den Zinsen übersteigen, schrieb der Fonds 2019 ein negatives Ergebnis. Die abgestuften Selbstleistungen pro Gemeinde betrugen seit 1950 unverändert 14,53 Euro bei Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern und höchstens 87 Euro bei Gemeinden über 20.000 Einwohner. Die letzte Umlage 2006 war mit rund 370.000 Euro bzw. durchschnittlich 0,24 Euro pro Einwohner festgelegt. Vorschläge für eine neue Regelung lagen schon mehrmals vor, scheiterten jedoch immer wieder am Konsens über die Festlegung der Höhe der Selbstbehalte im Schadensfall. Die Verwaltung des Fonds oblag der Abteilung Gemeinden IVW3 im Auftrag der Landesregierung bzw. der Leitung und des Beirates des Fonds. Die erforderlichen Beschlüsse liegen vor, nicht jedoch die Überprüfung der Rechnungsabschlüsse. Grundlegende Verwaltungsvereinfachungen wie der Entfall der Auflagepflicht des Rechnungsabschlusses bei allen Bezirkshauptmannschaften und der halbjährigen Beiratssitzungen sind nach 70 Jahren Amtshaftungsausgleichsfonds längst überfällig. Dazu hat die NÖ Landesregierung ihre Stellungnahme vom November 2021 die Vorlage einer entsprechenden Novelle angekündigt. Ich stelle daher den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds (Bericht 11/2021) wird zur Kenntnis genommen.“
Herr Präsident, ich ersuche um Debatte und Beschlussfassung.
Zweiter Präsident Moser: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich werde heute einige Worte zu den Berichten des Landesrechnungshofs und des Rechnungshofs verlieren. Ich darf jetzt schon ein „Danke“ für die umfassende und hervorragende Tätigkeit der Rechnungshöfe aussprechen. Die Bilanz kann sich wirklich sehen lassen. Die Zahlen und Statistiken wurden ja schon vom Berichterstatter in hervorragender Weise präsentiert. Aber ich möchte dennoch auf einen Punkt auch heuer wieder eingehen: Das ist die chronische Unterdotierung des Bundesrechnungshofs. Wenn dem Rechnungshof 36,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen – und davon benötigen sie 86 % für Personalaufwendungen – und man die Planstellen von 323 ansieht, es aber nur möglich ist, 283 zu besetzen, dann ist das fast ein Minus an Planstellen von 50 Dienstposten, die nicht besetzt werden können. Wenn sich die türkis-grüne Bundesregierung im Regierungsübereinkommen dazu bekannt hat, dass man die Kompetenzen und die Tätigkeiten des Rechnungshofs ausweiten will, dann, glaube ich, ist das kein gutes Zeichen, weil er nicht hoch genug dotiert ist, um alle Planstellen zu besetzen. Das habe ich auch schon im Vorjahr kritisiert. Geändert hat sich nur rein gar nichts. Darum werde ich es jetzt auch wieder wiederholen. Die Tätigkeiten des Rechnungshofes sind mannigfaltig. Rechnungsabschluss, Transparenzüberprüfungen, eigentliche Prüfberichte – ein wichtiges Hilfsorgan des Parlaments, das wir nicht missen wollen. Aber auch aufgrund der Pandemie musste der Rechnungshof seine Tätigkeiten bzw. seine Arbeitsweise auch entsprechend umstellen. Aber ich glaube, das ist hier in einer sehr professionellen Art und Weise gelungen. Ich möchte auch dir, Frau Direktorin, recht herzlich gratulieren für eure Arbeit im Rechnungshof und „Danke“, du hast immer stets ein offenes Ohr für die Mandatare und stehst mit deiner Expertise immer zur Verfügung. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ und ÖVP.) Aber ich glaube, gerade in diesen schwierigen Zeiten, in dieser Pandemie in der wir uns befinden, ist es ganz besonders wichtig, dass wir mit wirklich beiden Augen auf die Finanzen schauen, dass die Förderungen, die Subventionen auch dort ankommen, wo sie ankommen sollen – nämlich bei den Bürgern, bei den Unternehmen und bei den Gemeinden und nicht bei irgendwelchen Adlerrunden oder sonst etwaigen Konstrukten, die sich hier möglicherweise auch bereichern wollen. Da ist, glaube ich, der Rechnungshof ein gutes Instrument. Wenn wir schon von den Millionenbeträgen reden, die sich die Bundesregierung, vor allem die Protagonisten, die jetzt das Weite gesucht haben, diese Millionenbeträge, deren sie sich bedient haben, glaube ich, muss man hier ein vermehrtes Augenmerk darauf richten. Ich sage nur Stichwort, weil gerade brandaktuell „Beinschab-Studien“, wo wir wieder bei den Tiernamen bleiben, „Eichhörnchen“, „Pfau und Dackel“ hierfür Steuergelder auszugeben, das ist, glaube ich, wirklich ein Wahnsinn. Hier müssen wir darauf achten und das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern auch schuldig. Drum finde ich es auch sehr gut, dass der Prüfungsschwerpunkt „Bürgerinnennutzen“ verlängert wird. Hier wird der Umgang, aber auch vor allem der Mehrwert von dem Steuergeldeinsatz entsprechend auch untersucht und das ist, glaube ich, eine gute Sache. Zur Frage „Wer prüft die Prüfer?“ darf ich dem Landesrechnungshof auch noch zur Wiedererlangung des Qualitätszertifikats des „Effective CAF User“ recht herzlich gratulieren. Es ist, glaube ich, eine tolle Sache. Da kann man sehr stolz darauf sein. Herzliche Gratulation! Wir werden den beiden Berichten auch zustimmen. Dankesehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Moser: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Indra Collini, NEOS.
Abg. Mag. Collini(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich auch in diesen Reigen der Rechnungshofberichte jetzt einordnen und eingangs darf auch ich der Frau Direktor Goldeband und ihrem Team „Danke“ sagen. Vielen Dank für die akribische Genauigkeit und den hohen Grad an – wie wir jetzt wissen – frisch zertifizierter Kompetenz, die Sie und ihre Mitarbeiterinnen da in jede Prüfung, Kontrollaufgabe hineinstecken, dass Sie dort hinschauen, wo die Bürgerinnen oftmals nicht hinschauen können oder auch wir Abgeordnete oftmals keinen Einblick haben. Dankesehr. Der Rechnungshof zeigt auf, Sie zeigen auf, wie man Steuergeld effizient und effektiver einsetzen kann. Sie zeigen auf, wie man Strukturen und Abläufe verbessern kann und ein ganz wesentlicher Beitrag des Rechnungshofes ist ihr Beitrag in Sachen Transparenz. Gerade in Zeiten wie diesen kann man diese Kernaufgabe des Rechnungshofes nicht genug hervorstreichen. Das ist daher auch kein Geheimnis, dass wir NEOS leidenschaftliche Fans des Rechnungshofes sind, denn es ist uns ein großes Anliegen, dass das hart erarbeitete Steuergeld gut und im Interesse der Bürgerinnen eingesetzt wird. Ein wesentlicher Treiber seit unserer Gründung vor jetzt fast zehn Jahren ist die saubere Politik. Da gibt es in Österreich einiges zu tun, um nicht besser zu sagen: viel zu tun. Denn das Vertrauen der Menschen – und das zeigen uns auch alle offiziellen Indizes – in die Politik in diesem Land ist tief erschüttert. Ich kann nur sagen: Ich kann die Menschen verstehen – sehr gut verstehen. Weil angefangen vom miserablen Pandemiemanagement der grün-schwarzen Regierung, über die unsäglichen Chatprotokolle, über Korruptionsverdachtsfälle, die hier sichtbar werden, bis hin zu den irritierenden Arbeitsplätzen, an denen die abgegangenen Regierungsmitglieder jetzt auftauchen ... viele Menschen wenden sich angewidert ab von ihren politischen Vertreterinnen und Vertretern. Das ist doch etwas, das können wir alle, so wie wir hier herinnen sitzen, doch nicht wollen, dass man sich schämen muss, wenn man sagt: „Ich bin Politikerin. Ich bin Politiker.“ Also ich kann nur sagen: „Ich will das nicht.“ Und ich will, dass wir alles daran setzen, gemeinsam daran setzen, um zu zeigen: So sind wir nicht. Der Rechnungshof kann dazu ein Instrument sein. Ein Instrument jedenfalls, das mithelfen kann, aus dieser Vertrauenskrise wieder herauszukommen. Und er kann dann mithelfen, wenn die politisch Verantwortlichen ihm mehr Möglichkeiten geben, mehr Möglichkeiten einräumen, um für Transparenz zu sorgen. Weil Transparenz ist ein wesentlicher Schlüssel für das Vertrauen der Menschen, ein wesentlicher Schlüssel, das Vertrauen wiederzugewinnen und Licht ist ja auch bekanntermaßen das beste Desinfektionsmittel gegen Korruption. Darum bleiben wir NEOS auch so drauf auf unseren Forderungen, dass die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes ausgeweitet werden – in Niederösterreich z. B. auch auf Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen. Und wir setzen uns auch immer wieder ein für umfassende Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes/Rechnungshofes mit dem Blick auf die Parteifinanzen. Auch heute haben wir dazu wieder einen Antrag eingebracht. Leider wurde auch dieser wieder einmal abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde heute unser Antrag, der einen demokratiepolitischen Missstand in Niederösterreich beseitigen soll. Niederösterreich ist das einzige Bundesland, in dem der Sitz des Rechnungshof-Ausschusses nicht bei der Opposition oder bei den kleinen Fraktionen liegt. Das heißt: In Niederösterreich kontrolliert sich die Landesregierung somit quasi selber. Ehrlich, werte ÖVP: Das ist sowas von vorgestern. Das ist alte Politik. Ebenso alt und vorgestrig ist Ihre Art, Anfragen zu beantworten. So werden Sie das Vertrauen der Menschen nicht zurückgewinnen. Wir haben hier wieder einmal eine sehr bezeichnende Anfrageserie erhalten oder von Ihnen zurückbekommen und vielleicht zur Erklärung für die Damen und Herren, die das nicht gesehen und nicht beobachtet haben: Wir NEOS haben bei allen Mitgliedern der Landesregierung nachgefragt, wie viel Geld denn für Publikationen ausgegeben wird? Damit meinen wir diese Broschüren, genauso wie diese schillernden Hochglanzmagazine, die da in die Briefkästen wandern, die Hochglanzmagazine der einzelnen Ressorts, in denen sich die Frau Landeshauptfrau oder auch einzelne Regierungsmitglieder immer wieder von ihrer besten Seite zeigen. Die Antworten der ÖVP auf unsere Anfragen – selbstverständlich waren sie so, wie wir es von Ihnen gewohnt sind: „Geht euch oder die Bürgerinnen nichts an.“ Weder haben Sie unsere Fragen inhaltlich richtig beantwortet. Sie haben uns nämlich auf eine Datenbank verwiesen, die mit unserer Fragestellung überhaupt nichts zu tun hatte. Und – „as usual“ – erklären Sie uns wieder einmal, dass das ja sowieso alles geheim ist. Sie werden den Bogen … ich komme gleich …
Zweiter Präsident Moser: Frau Kollegin, ich möchte darauf hinweisen: Wir diskutieren (Abg. Kainz: Zumindest dem Präsidenten zuhorchen!) die Rechnungshofberichte und nicht die Anfragebeantwortung. Ich möchte Sie ersuchen, sachlich darauf Bezug zu nehmen.
Abg. Mag. Collini(NEOS): Ich werde den Bogen spannen. (Abg. Kainz: Da sind wir gespannt.) Erklären Sie mir: Warum fällt es Ihnen so schwer, einfach ehrlich aufzulisten z. B. welche Magazine in den einzelnen Ressorts mit welchen Auflagen und zu welchen Kosten produziert werden? Warum darf das niemand wissen, warum Sie Ihre Studien nicht veröffentlichen? Das kann man sich in der Zwischenzeit vorstellen, woran das liegt. Zurück zu den Publikationen und somit auch wieder den Bogen zum Rechnungshof – weil Dank eines Rechnungshofberichtes aus dem vergangenen Jahr, das war der Bericht zur Familienland GmbH, ist uns nämlich bekannt, dass beispielsweise das „Familienland Magazin“ die Steuerzahlerinnen 400.000 Euro pro Jahr kostet. Ich denke, wir können davon ausgehen, dass jedes ÖVP Ressort ähnliche Summen an Landesgeld für Eigenmarketing ausgibt. Jetzt haben wir sechs schwarze Regierungsmitglieder – gehen wir davon aus, wenn wir das mal sechs rechnen, sind wir bei 2 Millionen Euro pro Jahr und wenn man das über die Legislaturperiode rechnet, sind wir bei 10 Millionen Euro für Eigeninszenierung. 10 Millionen, die wir wo anders für Zukunftsinvestitionen wohl wesentlich besser brauchen könnten. Damit meine ich die Zukunft des Landes und unserer Kinder und nicht Ihre eigene Zukunft – nämlich die Zukunft der ÖVP. Doch ganz egal, ob das Vertrauen dahin ist oder nicht: Die ÖVP macht weiter wie bisher – koste es, was es wolle. Ich lade Sie gerne ein, meine Behauptungen zu entkräften, dass Sie Unsummen an Landesgeld für Eigenmarketing ausgeben und es wäre ganz einfach mit Anfragebeantwortungen, die einer modernen Demokratie auch würdig sind und mit ehrlichen Zahlen, Daten und Fakten. Ich wünsche dem Rechnungshof weiterhin gutes Gelingen bei den vielen Prüfprojekten, wo Sie gerade dran sind, die vor Ihnen liegen. Ich wünsche mir und den Menschen in diesem Land eine ehrliche Politik, eine saubere Politik. Sie, werte ÖVP, Sie sind mit Ihrer absoluten Mehrheit dazu aufgefordert, hier auch ganz klare Maßnahmen zu setzen und die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes, das wäre so eine Maßnahme – genauso wie den Kontrollausschuss in die Hände der Opposition zu legen. Sie haben es in der Hand. Ich jedenfalls möchte, dass die Menschen das Vertrauen in die Politik zurückgewinnen, dass die Menschen wieder mitmachen, mitgestalten wollen. Denn die Politik ist der Ort, wo wir uns ausmachen wie wir gut miteinander leben wollen und endlich wieder zu diesem Austausch zu kommen. Das ist in Zeiten wie diesen wichtiger denn je. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Helga Krismer-Huber von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des NÖ Landtages! Ich möchte meinen Debattenbeitrag auf den Bericht des Landesrechnungshofs beziehen. Vielleicht für viele doch noch in Erinnerung, dass es länger gedauert hat, bis es möglich war, diesen Tätigkeitsbericht in den Landtag einzubringen. Er erwärmt mein Oppositionsherz jedes Jahr wieder. Nicht zuletzt auch dieses Jahr bei der Gestaltung, wo man sieht, dass der Landesrechnungshof ein Vielfaches an Personenkraft zählt, was wir hier an Abgeordneten in der Opposition aufbieten können. Sie sind auch per Verfassung das Kontrollorgan – vielleicht auch ein bisschen unser Kontrollorgan als Opposition – und es ist Ihnen wieder in beeindruckender Weise gelungen, sehr, sehr viel Geld auch einzusparen im Sinne von jemanden wieder so einzustellen, dass es auch gut verwendet wird, was wir an Steuermitteln haben. Es sind sehr große Berichte drinnen gewesen. Sie haben sich wieder die Kulturwirtschaft GesmbH angesehen. Sie haben sich die eNu, die NÖ Energieagentur, angesehen. Immer Thema für jeden in den Gemeinden ist der Feuerwehrverband. Sie haben sich einen Feuerwehrverband angesehen. Also wir haben Berichte, die uns als Abgeordnete sehr viel bringen, sehr viel an Information bringen, aber wo auch die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie sie lesen, auch helfen und sehen, was im Land gut läuft und wo man noch nachjustieren muss. 22 Dienstposten sind vorgesehen. Es kann nie genug sein. Aber ich glaube, Sie sind jetzt einmal so etwas wie halbwegs zufrieden. Das ist auch Ihre Leistung, Frau Direktorin, dass es Ihnen gelungen ist, mit einem hohen Maß an Diplomatie, aber Beharrlichkeit den Rechnungshof dort hinzubringen, wo sie es gewünscht haben. Es ist Ihnen auch gelungen, Gütesiegel und Zertifikate zu holen. Sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich toll weitergeschult und die Einheit als solche selber ist auch zertifiziert worden. Sie sind im guten Austausch, kann man drinnen lesen, mit den anderen Bundesländern, aber auch die internationale Ebene ist Ihnen sehr wichtig und dieses „Gemeinsame“ in Europa. Insofern bedank ich mich für die gute Arbeit des NÖ Landesrechnungshofes und wir werden dem freudigst die Zustimmung geben. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Moser: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der fraktionslose Abgeordnete, der Abgeordnete Huber.
Abg. Ing. Huber: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Landtages! Auch ich möchte die Chance nutzen, hier wieder öffentlich „Danke“ zu sagen an den Landesrechnungshof für seine tolle Arbeit. Man muss bedenken, dass dieser nur mit 22 Dienstposten ausgestattet ist und im Jahr 2020 auch wieder 13 Berichte vorgelegt hat. Ein Budget, das man dem Landesrechnungshof zur Verfügung gestellt hat, von 2,672 Millionen Euro und auch das ist einzigartig: Sie haben 281.000 Euro weniger verbraucht als Ihnen zur Verfügung gestanden sind. Also da merkt man, dass dieser Teil der Landesverwaltung einfach ganz tipptopp funktioniert. Bei Ausgaben von 0,03 % des Landesbudgets und bei 0,06 % der Dienstposten des Landes wirklich eine herausragende Leistung, die man wirklich schätzen und auch lobend erwähnen muss. Wie gesagt: 22 Dienstposten sind im Landesrechnungshof beschäftigt und da kommt man schon dazu: Was bewirken diese Berichte? Natürlich immer wieder spannend zu lesen, wenn man Einblicke bekommt, wie die Landesverwaltung wirklich aufgestellt ist oder verschiedenste Landesorganisationen und auch die Stellungnahmen, die eingefordert werden, sind immer wieder – sagen wir so – teilweise sehr interessant zu lesen und zu 84 % werden sie ja auch umgesetzt. Das ist natürlich – 85 % ist eine schöne Zahl, aber es fehlen noch immer 16 % der Umsetzung. Da sind, glaube ich, die Landesregierung und wir alle gefordert, dass wir hier mit noch mehr Nachdruck daran arbeiten müssen, dass diese Umsetzungen auch durchgeführt werden. Da komme ich zur Seite 27 des Tätigkeitsberichtes und das würde ich gerne zitieren, denn ich glaube, das ist die Kernaussage, die unserem Landesrechnungshof zugrunde liegt – nämlich die präventive Wirkung. Wir als Niederösterreicher kennen ja das Land NÖ oder den Umgang mit Steuergeld im Land NÖ. Daher dieses Zitat bitte sich intensiv anhören bzw. im Landesrechnungshofbericht, im Tätigkeitsbericht nachlesen (liest:)„Die wichtigste Wirkung des Landesrechnungshofes ist die präventive Wirkung, die von seinen Prüfrechten ausgeht. Allein die Möglichkeit einer Überprüfung durch den Landesrechnungshof verhindert Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Diese präventive Wirkung besteht jedoch nur dort, wo jederzeit mit einer Überprüfung gerechnet werden kann.“ Daher – ich glaube, das ist die Kernaufgabe des Landesrechnungshofes – es ist zeitweise ein bisschen mühsam als Opposition, wenn man immer wieder darauf hinweisen muss, dass Steuergeld nicht irgendwo in St. Pölten gedruckt wird, sondern dass dieses Geld von unseren Mitbürgern, von unserer Bevölkerung schwer verdient werden muss, damit die Politik hier Geld entsprechend wirtschaftlich einsetzen kann. Das ist die Aufgabe des Landesrechnungshofes, immer wieder darauf hinzuwirken, aber auch die Möglichkeit, jederzeit nachzukontrollieren. Daher auch natürlich von meiner Seite die Unterstützung für den Antrag des Abgeordneten Dorner, der ja auch schon meiner einmal war, dass man die Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes ausweitet. Ich glaube, es ist notwendig, genau wie vorher zitiert, dass man diese präventive Wirkung auf kleinere Gemeinden, auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner auch diese präventive Wirkung oder diesen Druck sozusagen, ausweiten kann. Ich denke, wenn man jetzt sieht, mit den Zahlen, wie sparsam der Landesrechnungshof wirtschaftet, dann wird man auch hier, glaube ich, die notwendige finanzielle Unterstützung finden, dass man die Dienstposten aufstockt, damit hier diese Ausweitung der Prüfkompetenz auch durchgearbeitet werden kann. Kurz noch zum Bundesrechnungshof: Es ist von meinen Vorrednern schon einiges gesagt worden und ich denke, der Bundesrechnungshof wird auch mehr Personal in den nächsten Jahren brauchen, denn wenn man sich nur die letzten Monate ansieht, was hier an Berichten, Chats, Nachrichten, usw. durchgedrungen ist, trotz einer ziemlich einseitigen Berichterstattung, dann hat dieser Bundesrechnungshof eine Mammutaufgabe vor sich, um die türkis-schwarzen Machenschaften in allen Bereichen des Lebens aufzuklären. Da geht es nicht nur um die Bekämpfung der selbst erzeugten Pandemie. Hier geht es um das Projekt „Ballhausplatz“. Hier geht es um Postenschacher von einem Schmid, dem man selbst da einen Posten geschaffen hat, die Ausschreibung direkt ausgelegt hat, damit ja nur dieser eine diesen Job bekommt, der dann aber 2.500 Penisfotos auf seinem Diensthandy gehabt hat. Ich glaube, hier ist einiges aufzuklären, und wo auch der Bundesrechnungshof seine Arbeit erledigen muss. Daher auch von dieser Seite hier: Stellen wir einmal sicher, dass der Bundesrechnungshof unparteiisch, ohne Parteibuch arbeiten kann. Ich glaube, auch dort sind Beamte unterwegs, die diese Aufgabe sehr ernst nehmen und sehr gerne da mitarbeiten wollen und decken wir diesen türkis-schwarzen Umgang – oder diese Korruption muss man sagen – endlich auf, denn das Steuergeld, das hier verarbeitet oder verschwendet wird, das hat sich unsere Bevölkerung schwer verdient, damit wir wirtschaftlich damit umgehen.
Zweiter Präsident Moser: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Dieter Dorner, FPÖ. (Dritte Präsidentin Mag. Renner übernimmt den Vorsitz.)
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Frau Direktor! Ich darf mich namens meiner Fraktion zu den Ltg.-1878 und 1879, den Tätigkeitsberichten des Landesrechnungshofes 2020 und des Bundesrechnungshofes 2021 äußern und möchte, so wie meine Vorredner, mich zu Beginn bedanken – bedanken bei diesen beiden Institutionen, bedanken für ihre ausdauernde Tätigkeit und auch für die wertvollen Informationen, die sie uns Abgeordneten im Zuge dieser Tätigkeit liefern. Zu Beginn ein paar Zahlen: Tätigkeitsbericht des Bundes- sowie des Landesrechnungshofes belegen eindrucksvoll, das Wirken dieser Einrichtungen. Der Bundesrechnungshof hat im Jahr 2021 61 Berichte abgeliefert und von den darin genannten 2.100 Empfehlungen wurden 85 % teilweise, vollständig umgesetzt oder die Umsetzung zugesagt. Der Landesrechnungshof hat in 14 Berichten eine Steigerung des Umsetzungsgrades in den Jahren von 2015 78 % auf 84 % im Jahr 2020 erreicht. Auf einen Teil des Tätigkeitsberichts des Rechnungshofes 2021 möchte ich ein bisschen genauer eingehen und auch einen Teil dieses Berichts zitieren. Der Rechnungshof weist das auch extra auf und zwar hat der Rechnungshof den Umgang mit Corona und den diesbezüglichen Maßnahmen öffentlicher Stellen mit Corona geprüft und hat ein wesentliches Verbesserungspotenzial festgestellt. Und zwar sieht er das Verbesserungspotenzial in einer vorausschauenden Planung – das ist jetzt ein wortwörtliches Zitat (liest:)„in der einheitlichen und gezielten Kommunikation von Anpassungen des Gesundheitssystems an die Pandemiesituation, in der Weiterentwicklung der erhobenen Daten zur umfassenderen Berücksichtigung von damit verbundenen Auswirkungen und in der Optimierung der Regelung zum Zusammenwirken von Gesundheitsbehörden, Krankenanstalten und Sozialversicherungen, insbesondere im Krisenfall.“ Gespannt bin ich, welche weiteren Erkenntnisse die Prüfung der Corona-Maßnahmen, insbesondere der „COFAG“, bringen werden, die vom Rechnungshof in dem Bericht angekündigt werden. Aber die Rechnungshöfe verstehen sich nicht nur als Kontrollorgane. Vielmehr wirken sie auch durch ihre Empfehlungen und ermöglichen es dadurch den überprüften Organisationen effizienter, effektiver und transparenter zu werden. Kurz: Die Arbeit für unsere Bürger besser zu machen. Leider – der Kollege Huber hat es schon angesprochen – die Gemeinden unter 10.000 Einwohnern können in der derzeitigen Gesetzeslage vom Rechnungshof nicht geprüft werden, also die Vorteile dieser Empfehlungen werden diesen Gemeinden genommen. Ich darf daher folgenden Resolutionsantrag der Abgeordneten Dorner, Landbauer, Königsberger, Aigner, Handler, Schuster, Teufel zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Tätigkeiten 2020 betreffend Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner einbringen. Aufgrund der derzeitigen Regulierung ist es dem Landesrechnungshof nicht möglich, den größten Teil der niederösterreichischen Gemeinden zu prüfen. Gerade einmal 26 von 573 Gemeinden haben über 10.000 Einwohner und unterliegen somit derzeit der Prüfkompetenz des Rechnungshofes. Gelebte Transparenz sieht anders aus. Schon seit Jahren fordert die FPÖ die Ausweitung der Prüfkompetenz auf alle Kommunen in Niederösterreich. Eine Ausweitung der Prüfkompetenz darf aber keinesfalls als Schikane für kleinere Gemeinden gesehen werden. Im Gegenteil können gerade sie von der Expertise des Landesrechnungshofes massiv profitieren, indem sie auf mögliche Einnahmen oder unnötige Ausgaben hingewiesen werden, was nachhaltige positive Entwicklungen nach sich zieht. Die Gefertigten stellen daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner zu schaffen.“
Meine Damen und Herren, auf die Gefahr hin, dass ich Sie mit dem immer wiederholten Einbringen dieses Antrages vielleicht langweile: Ich erinnere an unseren Antrag, die Erweiterung der Prüfkompetenz auf im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen Unternehmen ab 25 % auszuweiten. Voriges Jahr hat dieser Hohe Landtag genau das beschlossen. Sie sehen also: Steter Tropfen, höhlt den Stein. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Kerstin Suchan-Mayr, SPÖ, das Wort.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich spreche hier zum Bericht zum NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds. Das Land NÖ wurde das erste Mal vom Landesrechnungshof in Bezug auf den Amtshaftungsausgleichsfonds auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft. Die Prüfung bezog sich im Wesentlichen auf die Rechnungsjahre 2018 bis 2020. Der Amtshaftungsausgleichsfonds bestand bereits seit dem 1. März 1950. Also sprechen wir hier von einem 70jährigen Bestehen, wobei es noch keine gröberen Änderungen, außer formelle Änderungen in den Jahren 1978, 2001 und 2009 gab. Das Fondsvermögen stammt ursprünglich aus Mitteln des kommunalen Haftpflichtschadenausgleichs, seiner einmaligen Einlage und aus Umlagen der Gemeinden. Durchschnittlich war die Umlage mit 0,24 Euro je Einwohner festgelegt. Im Zeitraum von 2010 bis 2012 wurden 46 Ersatzforderungen aus Amtshaftungen erhoben. Nur bei vier Fällen kam es zu einer Anerkennung und einer Auszahlung aus dem Fonds. Gründe für eine Ersatzleistung sind beispielsweise eine unrichtige Widmungsbestätigung oder eine konsenswidrige Baubewilligung. Der Landesrechnungshof hat im Bericht auch konkret drei Empfehlungen ausgesprochen: Die NÖ Landesregierung und die Leitung des NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds sollten die neue Regelung des Amtshaftungsausgleichs wieder weiter betreiben. Die NÖ Landesregierung sollte dem NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds den Aufwand für die Verwaltung des Fonds in Form einer Verwaltungskostenpauschale verrechnen und die NÖ Landesregierung sollte auf eine angemessene Selbstleistung der Gemeinden hinwirken. Die Landesregierung hat hier auch in ihren Stellungnahmen im Wesentlichen das zugesagt, die Empfehlungen eben zu berücksichtigen bzw. wurden bereits Maßnahmen gesetzt. Nach dem langen Bestehen des Fonds wird bereits von einer Novelle gesprochen, die jedoch bis dato noch nicht vorangetrieben wurde. Hier sollen weitere Gespräche mit den Vertretungen der Städte und der Gemeinden geführt werden. Die grundsätzliche Zielsetzung soll eine Verwaltungsvereinfachung und die Anhebung der Selbstbehalte sein. Somit sollten wir in geraumer Zeit über eine Novelle des NÖ Amtshaftungsausgleichsfondsgesetzes hier im NÖ Landtag diskutieren. Bis dahin nimmt der Sozialdemokratische Klub den Bericht zur Kenntnis. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Franz Rennhofer, ÖVP, das Wort.
Abg. Ing. Rennhofer(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme zu den Tätigkeitsberichten des Rechnungshofes für das Jahr 2021 und des Landesrechnungshofes Stellung, wobei ich mich eher auf die Tätigkeit des Landesrechnungshofes konzentrieren möchte. Die Tätigkeiten der Rechnungshöfe waren natürlich auch, so wie alles in diesen Jahren, geprägt von Covid-19. Auf Bundesebene hat der Rechnungshof natürlich ganz besonders auch die Wirksamkeit der Covid-19 Hilfszahlungen und Hilfsmaßnahmen untersucht und geprüft. Von den 61 Berichten, die schon erwähnt wurden, waren rund 20 Berichte mit einem Covid-19-Bezug befasst. Ebenso die Auswirkungen der Covid-19-Programme für die öffentlichen Haushalte, insbesondere natürlich für die Entwicklung der Schuldenhaushalte. Zusätzlich wurden noch fünf Anträge auf Sonderprüfung durch den Rechnungshof im Jahr 2021 gestellt. Der Wirkungsgrad der Empfehlungen – auch darauf wurde schon kurz eingegangen – lag bei 86,5 % und bei den „Follow- up-Überprüfungen“ wurden 80,3 % der Empfehlungen umgesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sowie der Rechnungshof im Frühjahr bereits sein Prüfprogramm angepasst hat, hat auch der Landesrechnungshof seinen Betrieb entsprechend adaptiert. Der Dienstbetrieb wurde in kürzester Zeit auf mobiles Arbeiten umgestellt. Es wurde auch die Prüftätigkeit in sensiblen Bereichen nach hinten verschoben – also in sensiblen Bereichen wie in Schulen, in Krankenanstalten oder in Heimeinrichtungen, um hier nicht gerade in diesen sensiblen Bereichen eine Unruhe und zusätzliche Kontakte hineinzubringen. Dagegen wurde beispielsweise ein Schwerpunkt in der Prüfung der finanziellen Wirksamkeit der Tätigkeit der Landesbediensteten gelegt und zusätzlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wirtschafts- und Kulturbetrieben unter die Lupe genommen. Im Berichtsjahr waren trotz der bekannten Umstände insgesamt 13 Berichte des Landesrechnungshofes, die dem Landtag vorgelegt wurden. Einige wurden ja schon genannt, etwa der Landesfeuerwehrverband, die NÖ Energie- und Umweltagentur, die Kulturbetriebe, aber auch z. B. die Baurechtsaktion des Landes NÖ, die überprüft wurde oder die Grundversorgung in Niederösterreich. Auch hier in den Berichten kann man sagen: Also der ist sehr, sehr übersichtlich und chronologisch im Jahresablauf gegliedert, sehr gut auch der Umsetzungsgrad der Empfehlungen des Landesrechnungshofes, wobei in den letzten Jahren auch eine deutliche Steigerung zu verzeichnen ist – nämlich im Umsetzungsgrad. So hat sich der Umsetzungsgrad von 78 % im Jahr 2015 auf 84 % im Jahr 2020 gesteigert. Ich denke, das ist schon ein Qualitätssprung. Das spricht für die Qualität. Ich meine auf beiden Seiten: Nämlich, dass die Empfehlungen auch praxisgerecht sind und daher von der Verwaltung auch gut angenommen und umgesetzt werden können. Apropos Qualität: Unser Landesrechnungshof hat sich neuerlich der Zertifizierung unterzogen und die auch wieder bekommen. Herzliche Gratulation dazu! Das spricht wirklich für die Qualität der Arbeit, die hier geleistet wird. Ich gratuliere ganz herzlich. (Beifall bei der ÖVP.) Ein kurzes Wort zum Amtshaftungsausgleichsfonds der Gemeinden. Er wird Gott sei Dank nur selten gebraucht. In den letzten zehn Jahren waren 46 Forderungen gestellt, wobei 42 nicht anerkannt wurden. Der Gesetzesursprung liegt 70 Jahre zurück und hat nur ein paar Anpassungen erfahren. Es soll daher im Einvernehmen mit den Gemeindevertretern, mit den Gemeindevertreterverbänden eine entsprechende Novellierung erfolgen. Meine Damen und Herren, ein Wort auch noch zu dem Antrag von der Abgeordneten Kollegin Collini, die da meint, der Vorsitz im Rechnungshof-Ausschuss sollte der mandatsschwächsten Fraktion zukommen, weil das demokratiepolitisch dann richtiger wäre. Sie hat da von Vertrauen in die Politik gesprochen. Wissen Sie, das Vertrauen in die Politik wird amtlich festgestellt bei Wahlen. 2018 hat Ihre Fraktion 5 % Vertrauen ausgesprochen bekommen von der niederösterreichischen Bevölkerung und ich halte es demokratiepolitisch für bedenklich, wenn 5 % Vertrauen über 100 % bestimmen wollen. Vielen Dank. Den Berichten werden wir gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich darf den Herrn Abgeordneten Weninger ersuchen, die Debatte zu folgenden Verhandlungsgegenständen einzuleiten: Ltg.-1856, Bericht des Rechnungshofes betreffend Flughafen Wien – Umbau und Erweiterung Terminal 3, sowie Ltg.-1857, Bericht des Rechnungshofes betreffend Flughafen Wien – Instandhaltung. Bitte, Herr Abgeordneter.
Berichterstatter Abg. Weninger(SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zu Ltg.-1856, Flughafen Wien – Umbau und Erweiterung Terminal 3. Zwischen Juni 2012 und Mai (Unruhe im Hohen Hause.) … nicht uninteressant der Bericht … in dem Zeitraum hat es am Flughafen Wien sechs Umbauprojekte um 5,57 Millionen Euro und sechs weitere innerhalb des Prüfzeitraums aber noch nicht abgeschlossene Projekte mit einem Budget von knapp über 11 Millionen Euro gegeben. Beim Projekt „Leitsystem“ wurde das genehmigte Budget von 2,15 Millionen Euro mit abgerechneten Kosten von 1,66 Millionen Euro deutlich unterschritten. Das Projekt „Großraumposition Pier Nord-Nordseite“ ermöglicht das Abstellen von Großraumflugzeugen am Pier Nord und wurde von der Flughafen Wien AG im Wesentlichen ordnungsgemäß abgewickelt. Die Gesamtkosten zur Süderweiterung des „Terminal 3“ beliefen sich auf 3,1 Millionen Euro. Ziel war die Optimierung der operativen Funktionen und Schaffung neuer Handels- und Gastronomieflächen. Der Rechnungshof merkt an, dass bei zwei überprüften Vergabeverfahren jeweils nur mit einem Bieter verhandelt wurde, was jedoch auf Grundlage von Ausnahmebestimmungen des Bundesvergabegesetzes basierte. Aufgrund der nicht mehr gegebenen Prüfzuständigkeit konnte der Rechnungshof weitere Projektabwicklungen jedoch nicht abschließend überprüfen und beurteilen. In Hinblick auf die hoheitsrechtliche Interventionsmöglichkeit im Bereich der Raumordnung regt der Rechnungshof eine klare Definition des Begriffs „Bodeneinrichtungen“ im Luftfahrtgesetz an. Ich stelle daher den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Flughafen Wien – Umbau und Erweiterung Terminal 3 wird zur Kenntnis genommen.“
Weiters berichte ich zu Ltg.-1857, Flughafen Wien – Instandhaltung. Der Rechnungshof überprüfte die Gebarung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft und der Vienna Airport Technik GmbH hinsichtlich der Instandhaltung. Ziel der Überprüfung war unter anderem die Beurteilung von ausgewählten Auftragsverfahren und des internen Kontrollsystems im Bereich der Instandhaltung. Da laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof vom Dezember 2018 dem Rechnungshof keine Prüfzuständigkeit für die Flughafen Wien AG und die Vienna Airport Technik GmbH zusteht, beschränkte sich der Prüfzeitraum auf den Zeitraum 2012 bis Mai 2017. Ziel des Projektes „Neustrukturierung technischer Dienstleistungen“ über eine Kostensenkung durch den Abbau von Doppelgleisigkeiten und durch Effizienzsteigerungen. Gröbere Missstände ermittelte der Rechnungshof im Beschaffungswesen bei Bestellungen sicherheitsrelevanter Anlagen und bei Anlagenabgängen und Materialverkäufen, bei denen Führungskräfte in die Malversationen involviert waren, sei es durch aktive Beteiligung oder mangelnde Kontrolle. Die endgültige Schadenshöhe und Höhe der Schadenswiedergutmachung standen am Ende der Gebarungsprüfung noch nicht fest, da nicht alle straf- und zivilrechtlichen Gerichtsverfahren abgeschlossen waren. Die von der Flughafen Wien AG getroffenen Maßnahmen inkl. einer „Whistleblower-Hotline“ beurteilte der Rechnungshof als grundsätzlich zweckmäßig, insbesondere die verstärkte Einbindung des zentralen Einkaufs und die Etablierung der Vienna Airport Technik GmbH als spezialisierter Dienstleister für die Errichtung, Instandhaltung und Wartung der technischen Infrastruktur des Flughafens. Ich stelle den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Flughafen Wien – Instandhaltung (Reihe Niederösterreich 2021/12) wird zur Kenntnis genommen.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich ersuche um Debatte und Abstimmung.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Geschätzter Abgeordneter, herzlichen Dank für die Berichterstattung. Ich darf die Debatte eröffnen und als erstem Redner dem Herrn Abgeordneten Helmut Hofer-Gruber von den NEOS das Wort erteilen.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.