Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1889/B-2/47-2021 – Tätigkeitsbericht 2021 (Reihe Niederösterreich 2021/13)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zur Ltg.-1889, Tätigkeitsbericht 2021 des Rechnungshofes. Im Tätigkeitsbericht 2021 verweist der Rechnungshof auf 61 Berichte. Inhaltliche Schwerpunkte waren unter anderem die öffentlichen Haushalte im Zeichen der Covid-19-Pandemie, Klimaschutz und Gesundheit. Von den 2.100 Empfehlungen wurden 762 vollständig und 279 teilweise umgesetzt. Bei 775 Empfehlungen wurde die Umsetzung zugesagt, 284 Empfehlungen blieben offen. Bei 15 „Follow-up-Überprüfungen“ beurteilte der Rechnungshof die Umsetzung von 234 Empfehlungen und verweist auf einen statistischen Wirkungsgrad von 80 %. Dem Rechnungshof wird ein Budget von rund 36 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wovon knapp 87 % für Personalausgaben für 305 Mitarbeiterinnen verwendet werden. Im Bericht wird durch die über 250 Seiten eine umfassende Unterlage beigelegt, die das Nachfrageverfahren im Jahr 2021 darstellt. Ich stelle daher den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Tätigkeitsbericht 2021 (Reihe Niederösterreich 2021/13) wird zur Kenntnis genommen.“
Ich berichte zur Ltg.-1878, Tätigkeitsbericht 2020. Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2020 13 Berichte vorgelegt, die im Landtag diskutiert und zur Kenntnis genommen wurden. Drei Nachkontrollen ergaben, dass die überprüften Stellen die Empfehlungen zu 84 % umgesetzt haben. Laut Rechnungsabschluss sind die Ausgaben für die Arbeit des Landesrechnungshofs von 2018 auf 2020 rund 305.000 Euro gestiegen. Die Sachausgaben und Ausgaben für Anlagen stiegen von 15.000 auf knapp 100.000 Euro, während sich die Reisekosten von 17.500 auf 5.700 Euro verringerten. Der Landesrechnungshof ließ seine Organisation von externen Auditoren durchleuchten, um neuerlich das Qualitätszertifikat der Europäischen Union zu erlangen. Mit fast 6 Millionen Seitenaufrufen findet die Homepage des Landesrechnungshofes immer größeres Interesse. Wie unsere Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband in ihrem Vorwort schreibt, konnten die Mitarbeiterinnen des Landesrechnungshofes trotz strikter Einhaltung aller Covid-19-Vorschriften durch Einsatz kurzfristig aufgerüsteter Informationstechnologien dem Kontrollauftrag des Landtages auch während der Pandemie umfassend nachkommen. Ich stelle daher den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Tätigkeiten 2020 (Bericht 10/2021) wird zur Kenntnis genommen.“
Zum dritten Punkt, der gemeinsam verhandelt wird, Ltg.-1870, NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds. Der NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds wurde 1950 errichtet, um Ersatzleistungen der Gemeinden aus Amtshaftungsfällen, z. B. aus unrichtigen Widmungsbestätigungen oder konsenswidrigen Baubewilligungen, auszugleichen. Im Jahr 2019 wurden Ersatzforderungen von knapp über 90.000 Euro geleistet. 2020 verfügte der Fonds über ein Vermögen von rund 1,2 Millionen Euro bei einem anhängigen Streitwert von rund 550.000 Euro. Da es seit 2006 keine Umlage mehr gibt und die Aufwände die Erträge aus den Zinsen übersteigen, schrieb der Fonds 2019 ein negatives Ergebnis. Die abgestuften Selbstleistungen pro Gemeinde betrugen seit 1950 unverändert 14,53 Euro bei Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern und höchstens 87 Euro bei Gemeinden über 20.000 Einwohner. Die letzte Umlage 2006 war mit rund 370.000 Euro bzw. durchschnittlich 0,24 Euro pro Einwohner festgelegt. Vorschläge für eine neue Regelung lagen schon mehrmals vor, scheiterten jedoch immer wieder am Konsens über die Festlegung der Höhe der Selbstbehalte im Schadensfall. Die Verwaltung des Fonds oblag der Abteilung Gemeinden IVW3 im Auftrag der Landesregierung bzw. der Leitung und des Beirates des Fonds. Die erforderlichen Beschlüsse liegen vor, nicht jedoch die Überprüfung der Rechnungsabschlüsse. Grundlegende Verwaltungsvereinfachungen wie der Entfall der Auflagepflicht des Rechnungsabschlusses bei allen Bezirkshauptmannschaften und der halbjährigen Beiratssitzungen sind nach 70 Jahren Amtshaftungsausgleichsfonds längst überfällig. Dazu hat die NÖ Landesregierung ihre Stellungnahme vom November 2021 die Vorlage einer entsprechenden Novelle angekündigt. Ich stelle daher den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds (Bericht 11/2021) wird zur Kenntnis genommen.“
Herr Präsident, ich ersuche um Debatte und Beschlussfassung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Mödling
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs