Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1889/B-2/47-2021 – Tätigkeitsbericht 2021 (Reihe Niederösterreich 2021/13)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Sehr geehrte Frau Direktor! Ich darf mich namens meiner Fraktion zu den Ltg.-1878 und 1879, den Tätigkeitsberichten des Landesrechnungshofes 2020 und des Bundesrechnungshofes 2021 äußern und möchte, so wie meine Vorredner, mich zu Beginn bedanken – bedanken bei diesen beiden Institutionen, bedanken für ihre ausdauernde Tätigkeit und auch für die wertvollen Informationen, die sie uns Abgeordneten im Zuge dieser Tätigkeit liefern. Zu Beginn ein paar Zahlen: Tätigkeitsbericht des Bundes- sowie des Landesrechnungshofes belegen eindrucksvoll, das Wirken dieser Einrichtungen. Der Bundesrechnungshof hat im Jahr 2021 61 Berichte abgeliefert und von den darin genannten 2.100 Empfehlungen wurden 85 % teilweise, vollständig umgesetzt oder die Umsetzung zugesagt. Der Landesrechnungshof hat in 14 Berichten eine Steigerung des Umsetzungsgrades in den Jahren von 2015 78 % auf 84 % im Jahr 2020 erreicht. Auf einen Teil des Tätigkeitsberichts des Rechnungshofes 2021 möchte ich ein bisschen genauer eingehen und auch einen Teil dieses Berichts zitieren. Der Rechnungshof weist das auch extra auf und zwar hat der Rechnungshof den Umgang mit Corona und den diesbezüglichen Maßnahmen öffentlicher Stellen mit Corona geprüft und hat ein wesentliches Verbesserungspotenzial festgestellt. Und zwar sieht er das Verbesserungspotenzial in einer vorausschauenden Planung – das ist jetzt ein wortwörtliches Zitat (liest:)„in der einheitlichen und gezielten Kommunikation von Anpassungen des Gesundheitssystems an die Pandemiesituation, in der Weiterentwicklung der erhobenen Daten zur umfassenderen Berücksichtigung von damit verbundenen Auswirkungen und in der Optimierung der Regelung zum Zusammenwirken von Gesundheitsbehörden, Krankenanstalten und Sozialversicherungen, insbesondere im Krisenfall.“ Gespannt bin ich, welche weiteren Erkenntnisse die Prüfung der Corona-Maßnahmen, insbesondere der „COFAG“, bringen werden, die vom Rechnungshof in dem Bericht angekündigt werden. Aber die Rechnungshöfe verstehen sich nicht nur als Kontrollorgane. Vielmehr wirken sie auch durch ihre Empfehlungen und ermöglichen es dadurch den überprüften Organisationen effizienter, effektiver und transparenter zu werden. Kurz: Die Arbeit für unsere Bürger besser zu machen. Leider – der Kollege Huber hat es schon angesprochen – die Gemeinden unter 10.000 Einwohnern können in der derzeitigen Gesetzeslage vom Rechnungshof nicht geprüft werden, also die Vorteile dieser Empfehlungen werden diesen Gemeinden genommen. Ich darf daher folgenden Resolutionsantrag der Abgeordneten Dorner, Landbauer, Königsberger, Aigner, Handler, Schuster, Teufel zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Tätigkeiten 2020 betreffend Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner einbringen. Aufgrund der derzeitigen Regulierung ist es dem Landesrechnungshof nicht möglich, den größten Teil der niederösterreichischen Gemeinden zu prüfen. Gerade einmal 26 von 573 Gemeinden haben über 10.000 Einwohner und unterliegen somit derzeit der Prüfkompetenz des Rechnungshofes. Gelebte Transparenz sieht anders aus. Schon seit Jahren fordert die FPÖ die Ausweitung der Prüfkompetenz auf alle Kommunen in Niederösterreich. Eine Ausweitung der Prüfkompetenz darf aber keinesfalls als Schikane für kleinere Gemeinden gesehen werden. Im Gegenteil können gerade sie von der Expertise des Landesrechnungshofes massiv profitieren, indem sie auf mögliche Einnahmen oder unnötige Ausgaben hingewiesen werden, was nachhaltige positive Entwicklungen nach sich zieht. Die Gefertigten stellen daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner zu schaffen.“
Meine Damen und Herren, auf die Gefahr hin, dass ich Sie mit dem immer wiederholten Einbringen dieses Antrages vielleicht langweile: Ich erinnere an unseren Antrag, die Erweiterung der Prüfkompetenz auf im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen Unternehmen ab 25 % auszuweiten. Voriges Jahr hat dieser Hohe Landtag genau das beschlossen. Sie sehen also: Steter Tropfen, höhlt den Stein. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs