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Bericht von Martin Schuster  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch, Weninger u.a. betreffend Änderung des NÖ Verlautbarungsgesetzes 2015

zur 42. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 10 der 42. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 23.09.2021

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1741/A-1/126-2021 – NÖ Verlautbarungsgesetz 2015, Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Weiters berichte ich zum schon erwähnten und von der Frau Präsidentin aufgetragenen Geschäftsstück mit der Nummer 1741, Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch, Weninger, Kaufmann, Edlinger, Hauer, Schulz und Hinterholzer betreffend Änderung des NÖ Verlautbarungsgesetzes 2015. Inhaltlich erfolgt eine redaktionelle Anpassung an das Bundesgesetzblattgesetz. Bislang waren die kundgemachten Rechtsvorschriften vom Bundeskanzler auf Dauer von der in § 4 Abs. 2 genannten Internetadresse www.ris.gv.at zur Abfrage bereitzuhalten. Nunmehr erfolgt dies technisch im Wege einer vom Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bereitgestellten elektronischen Datenbank, wird aber weiterhin unter der davor genannten Adresse bereitgehalten. Der Antrag lautet (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Verlaut-barungsgesetzes 2015 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bitte die Debatte einzuleiten und Abstimmung durchführen zu lassen.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (896 KB)

Zur Person

Detailseite von Martin Schuster öffnen


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