Verwertung von Forderungen aus Wohnbauförderungsdarlehen samt Übernahme einer Garantie; Gesamthaftungsrahmen für Wohnbauförderungsdarlehen im Rahmen des großvolumigen Wohnbaus
Gesetzgebungsperiode: XIX. (seit 22.03.2018)Geschäftszahl: Ltg.-1661/W-17-2021
Typ: Vorlage der Landesregierung (gem. § 36 LGO 2001)Kürzel: RV
Status: Abgeschlossen
Historie
- Einbringung
- Zuweisung an Wirtschafts- und Finanz-Ausschuss
- Behandlung im Wirtschafts- und Finanz-Ausschuss
- Behandlung und Beschluss – 40. Landtagssitzung
- Behandlung im Landtag – 40. Landtagssitzung
- ZusatzantragLtg.-1661-1/W-17-2021Zweckbindung des Wohnbauförderungsbeitrages